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06.02.2015

Verwaltungsgericht erlaubt weiterhin Tötung von Eintagsküken NRW-Verbraucherschutzminister Remmel kritisiert Urteil und kündigt Berufung an - Aufforderung an den Bund zur Novelle des Tierschutzgesetzes

Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat die Urteile des Verwaltungsgerichts in Minden in den Musterverfahren zum Verbot der systematischen und massenhaften Tötung männlicher Eintagsküken kritisiert. "Tiere sind keine Abfallprodukte", sagte Minister Remmel. "Es darf nicht sein, dass aus reinen wirtschaftlichen Gründen jedes Jahr 50 Millionen Eintagsküken ohne triftigen Grund vergast und geschreddert werden, nur um die Gewinnspanne bei den Unternehmen zu erhöhen", so Minister Remmel. "Wir halten das Urteil für falsch und werden deshalb Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen, um ein Grundsatzurteil für mehr Tierschutz zu erhalten. Das Gericht selbst hat diese Möglichkeit eröffnet, weil der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung sei. Das begrüßen wir." Zugleich forderte Minister Remmel den Bund auf, endlich das Tierschutzgesetz entsprechend zu ändern. "Tierschutz hat Verfassungsrang, doch der aktuelle Fall zeigt, dass es nicht umgesetzt werden kann. Der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte stets betont, dass er die Praxis des millionenfachen Tötens von Eintagsküken ablehne. Nun muss er handeln und zur Klarstellung ein Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken in das Bundes-Tierschutzgesetz aufnehmen. Macht er das nicht, setzt er die Tradition seiner Vorgängerin als Ankündigungsminister fort".

Im Herbst 2013 hatte das NRW-Verbraucherschutzministerium einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Damit schloss sich das Ministerium der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster an. Deren strafrechtliche Bewertung, die das Töten von männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht, hat das Ministerium veranlasst, umgehend verwaltungsrechtlich gegen diese Praxis in der Legehennenzucht vorzugehen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster stellt das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar und ist damit strafbar. Das Verwaltungsgericht Minden hat heute entschieden, dass das Bundes-Tierschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für ein Tötungsverbot hinsichtlich so genannter Eintagsküken biete und daher das von den Tierschutzbehörden angeordnete Tötungsverbot in NRW in seiner jetzigen Form unzulässig sei.