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17.09.2021

Wiederaufbauhilfe: Antragsverfahren gestartet

Betroffene der Flutkatastrophe können ab dem heutigen Freitag, 17. September 2021, Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Dazu zählen Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischerei und Aquakultur.

Das Hochwasser hat auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, auch die Forstwirtschaft und Fischerei. Betriebsgebäude, Geräte oder Maschinen wurden zerstört. Infrastruktur, Wege und Brücken wurden weggeschwemmt. Diese Schäden können jetzt ersetzt werden, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme übernommen, teils bis zu 100 Prozent.

Für die Beantragung von Aufbauhilfen für betroffene Betriebe der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie der Forstwirtschaft haben die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sowie der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen auf ihren Websites Sonderseiten eingerichtet. Dort sind die jeweiligen Antragsformulare und alle Informationen zur Beantragung eingestellt. Zudem stehen die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer sowie die Forstämter der betroffenen Regionen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Auf der zentralen Seite des Umweltministeriums https://www.umwelt.nrw.de/wiederaufbauhilfe ist eine Übersicht der in die Zuständigkeit des Ministeriums fallenden Bereiche zusammengeführt. Hier finden sich die Verlinkungen zu den jeweiligen Antragsstellen und Bewilligungsbehörden.

Insgesamt stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht, die am heutigen Tag in Kraft getreten ist.

Betroffene landwirtschaftliche Betriebe können Förderanträge an den "Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten" stellen. Dies gilt auch für Aquakultur- und Fischerei-Betriebe. Die Hochwasserhilfen umfassen unter anderem Betriebsgebäude, Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und auch Tierbestände.

Für forstwirtschaftliche Betriebe ist der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen die Antragstelle und Bewilligungsbehörde. Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.

Förderanträge zur Beseitigung von Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Wegen sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden. Dies gilt ebenso für Kosten der Abfallbeseitigung oder Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen. Dies gilt ebenso für Kommunen und Wasserverbände zur Regulierung von Schäden der Infrastruktur und Anlagen der Trinkwasserversorgung und des Hochwasserschutzes.

Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.