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Vogelgrippe-Untersuchungen bei Wildvögeln werden ausgeweitet – Hotline für Verbraucherinnen und Verbraucher

Nach dem Fund von toten Schwänen auf Rügen, die aller Wahrscheinlichkeit nach an dem Vogelgrippe-Virus H5N1 verendet sind, hat Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg heute die Kommunen in NRW über einen Erlass angewiesen, die laufenden Untersuchungen von Wildvögeln auf Vogelgrippe auszuweiten. Das Virus kann über Kotproben nachgewiesen werden. Spaziergänger, die tote Wildvögel wie Schwäne, Gänse oder Enten finden, sollten die Veterinärbehörden der zuständigen Kommune informieren. Diese leitet alle notwendigen Maßnahmen ein, um die Tiere auf die Vogelgrippe zu untersuchen. Verendete Wildvögel sind aber um diese Jahreszeit keine Seltenheit, da nach dem Winter viele Tiere geschwächt sind, während nun gleichzeitig die für die Vögel sehr stressige Balzzeit beginnt. "Ein toter Schwan muss nicht an der Vogelgrippe gestorben sein, aufgrund der momentanen Situation untersuchen wir das aber in jedem Fall genau", so Uhlenberg. Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fragen zur Vogelgrippe haben, können sich an die Hotline des Landwirtschaftsministeriums unter Tel. 0211 – 45 66 666 wenden.

Geflügelhaltern empfiehlt Uhlenberg, ihre Tiere schon vor der ab Freitag geltenden Stallpflicht nicht mehr ins Freie zu lassen. "Wer die Möglichkeit hat, seine Tiere jetzt schon im Stall unterzubringen, sollte dies tun." Ein Grund zur Panik bestehe aber nicht, so Uhlenberg. "Wir sollten aber alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um ein Übergreifen der Krankheit auf die Geflügelbestände zur vermeiden." Der Minister trifft sich morgen mit Vertretern der Geflügelwirtschaft, um über die neuen Vorsichtsmaßnahmen und ihre Folgen für die Geflügelhalter zu beraten.