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Vierter Schweinepestfall ist keine Neuinfektion

Die Untersuchung der gestern in Haltern getöteten 1.200 Schweine hat ergeben, dass dieser vierte Fall von Schweinpest keine Neuinfektion war. Die Antikörpertests bei den Tieren haben gezeigt, dass die Infektion bereits Ende Februar erfolgt sein muss, also parallel zu den Infektionen in den anderen drei Betrieben, die bereits Anfang März aufgefallen sind. Da es sich um ein Virus handelt, das keine für die Schweinepest typischen Symptome zeigt, konnte sich die Schweinepest seither unerkannt im Betrieb halten. Die Stichprobenkontrolle nach dem von der EU vorgegebenen Probenschlüssel hatte Anfang März keinen Hinweis auf Schweinepest in diesem Betrieb erbracht. "Die Vorgaben der EU für solche Untersuchungen sind voll erfüllt worden. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen die Wirksamkeit unsere Schutzmaßnahmen", so Verbraucherschutzminister Uhlenberg. Das Verbraucherschutzministerium setzt darauf, dass diese und weitere Untersuchungsergebnisse von der EU-Kommission positiv gewertet werden und zu einer schnellen Aufhebung des Transportverbotes in NRW beitragen können.