Heute findet bundesweit zum neunten Mal der "Tag gegen Lärm" statt, der in diesem Jahr unter dem Motto "Echt laut hier" steht. Umweltminister Eckhard Uhlenberg appelliert aus diesem Anlass an die Bürgerinnen und Bürger, das Recht Anderer auf Ruhe zu achten.
Umweltminister Eckhard Uhlenberg: "Ca. 75 % der Menschen in Deutschland beklagen sich über Belästigung durch zu laute Geräusche; an der Spitze stehen nach wie vor die Straßenverkehrsgeräusche, gefolgt vom Fluglärm. Die Lebensqualität leidet unter der Lärmbelastung. Die Forderung nach weniger Lärm und mehr Ruhe richtet sich nicht nur an Politik und Verwaltung, sondern an jeden Einzelnen: Lärm geht uns alle an. Denn wenn es um Lärm geht, sind wir oft nicht nur Opfer, sondern auch Verursacher. Daher sind Regelungen allein nicht die Lösung. Wir sollten uns vielmehr alle darum bemühen, mehr Rücksicht auf unsere Umwelt, unsere Nachbarn zu nehmen und uns selbst so verhalten, dass wir sie nicht durch Lärm belästigen."
Fast alle Lebensaktivitäten sind mit Geräuschen verbunden. Wer ein Fußballspiel oder ein Open-Air-Konzert besucht, den Abend mit Freunden beim Grillen verbringt oder den Rasen mäht, fühlt sich kaum vom damit verbundenen Lärm gestört. Wer aber in unmittelbarer Nachbarschaft in Ruhe auf der Terrasse sitzen möchte, empfindet diesen Lärm als Zumutung. Jeder von uns sollte sich daher bei seinen Aktivitäten fragen, ob die damit verbundenen Geräusche zu laut sind und die Mitmenschen dadurch belästigt werden.
Dies gilt auch für die so genannten "rollenden Discos". Diese PKW-Fahrer, die ihre Musikanlagen bis zum Maximum aufdrehen, belästigen nicht nur auf einen Schlag die Anwohnerinnen und Anwohner der befahrenen Straßen, sondern können auch ihr eigenes Gehör schädigen. Schalleinwirkungen über 85 Dezibel - dB(A) – gefährden das Gehör. Aber auch weniger laute Geräusche können die Verständigung erschweren, zu Ermüdung führen oder die Schlafqualität stark beeinträchtigen.
Mit ihren Discos im Kleinformat missachten sie teils auch gesetzliche Vorschriften, denn grundsätzlich sind in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr lärmintensive Aktivitäten verboten, die die Nachtruhe stören können. Aber auch darüber hinaus dürfen Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (z. B. Autoradios), nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden (maximal 60 Dezibel in Mischgebieten und maximal 50 Dezibel in Wohngebieten).
Das Hören ist sehr wichtig für die Verkehrssicherheit. Wenn Fahrer außer stampfenden Bässen nichts anderes mehr hören und Polizei und Feuerwehr deshalb nicht mehr zum Unfallort durchkommen, so kann das Menschenleben gefährden.