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Schweinepest-Beobachtungsgebiet aufgehoben

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat heute nach Abschluss einer weiteren Untersuchungsreihe das im Zusammenhang mit der Schweinepest eingerichtete Beobachtungsgebiet aufgehoben. Dieses Gebiet umfasst die zehn Kilometer-Zone um die von der Schweinepest betroffenen Betriebe. Ab sofort können Schweine aus diesem Bereich wieder innerhalb der drei Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster gehandelt werden, nicht aber darüber hinaus. Zuvor hatten Tierärzte rund 730 Betriebe untersucht und noch einmal 9.100 Blutproben entnommen. Alle Untersuchungen verliefen negativ.

Der Sperrbezirk (drei Kilometer-Zone) besteht zunächst weiter, am kommenden Dienstag beginnen die Veterinärbehörden hier mit den Aufhebungsuntersuchungen in den Beständen und werden noch einmal etwa 2.600 Blutproben untersuchen. Eine Aufhebung kann dann gegen Ende nächster Woche erfolgen.

Die von der Europäischen Kommission verhängten Auflagen sind davon unberührt und gelten bis zum 15. Mai weiter. Sie sehen vor, dass Schweine in NRW nur nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung transportiert werden dürfen, wenn mindestens 45 Tage keine neuen Tiere in den Bestand eingestellt worden sind (45 Tage-Residenz). Aus den Regierungsbezirken Köln und Detmold darf inzwischen wieder deutschlandweit gehandelt werden.