Das Bundeslandwirtschaftsministerium gewährt Zuchtgänsehaltern, die durch die wegen der Vogelgrippe verhängte Stallpflicht Einbußen hatten, einen finanziellen Ausgleich. Darauf weist NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hin. Wer seit dem 1. Januar 2006 Zuchtgänse schlachten beziehungsweise Bruteier vernichten musste, kann dafür nun eine Entschädigung in Höhe von 30 Euro je Zuchtgans und 1,20 Euro je Brutei bekommen. "Gerade Gänse sind nur schwer im Stall zu halten, daher hat dieses Marktsegment einen deutlichen Umsatzeinbruch hinnehmen müssen", so Uhlenberg. Deswegen hat sich Nordrhein-Westfalen beim Bundeslandwirtschaftsministerium für eine Finanzhilfe, wie sie nun gewährt wird, stark gemacht. In NRW gibt es 45 Betriebe, die rund 25.000 Gänseelterntiere halten.
Für die Auszahlung berücksichtigt werden Maßnahmen bis einschließlich 31. August 2006. Mit den Antragsunterlagen muss eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Veterinäramtes über die Anzahl der geschlachteten Tiere bzw. vernichteten Eier eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen können angefordert werden bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmannsaue 29
53179 Bonn
Tel. 0228 – 68 45 - 0
Fax 0228 – 68 45 – 34 46