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Gentechnisch veränderter Mais an zehn Standorten angebaut

Auf eine Anfrage von NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat das Bundessortenamt mitgeteilt, dass zwischen 1998 und 2004 an zehn Standorten in Nordrhein-Westfalen gentechnisch veränderter Mais im Rahmen von Wertprüfungen im Sortenzulassungsverfahren angebaut wurde. Es handelte sich dabei um Flächen in Borken, Wesseling, Geldern, Greven, Hommersum, Liesborn, Neulouisendorf, Ostinghausen, Rheinberg Alpsray und Saerbeck. Die angebaute Fläche betrug etwa 150 bis 450 Quadratmeter je Standort. Der Minister hatte die Nachfrage aus Anlass von Presseberichten über den Anbau von gentechnisch verändertem Mais im Münsterland gestellt. Das Vorgehen des Bundessortenamtes entsprach der damaligen Rechtslage. Es bestand für diesen Anbau keine Meldepflicht bei der Landesbehörde.

"Die Reaktionen auf den Anbau in Greven zeigen, wie wichtig Transparenz bei dem Thema Gentechnik ist", sagte Uhlenberg. Einen wichtigen Beitrag leiste dazu ein Standortregister, das den Ort des Anbaus benenne. Da die Orte vor 2005 noch nicht bekannt gemacht werden mussten, hielt der Umweltminister es für erforderlich, diese Informationen beim Bundessortenamt einzuholen und sie an die Öffentlichkeit weiter zu geben.

Das Gentechnikrecht sieht seit 2005 vor, dass Anbau und Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen vorab für die Eintragung in ein öffentlich zugängliches Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden müssen.