In Nordrhein-Westfalen sind jetzt 71 Fälle der Blauzungenkrankheit registriert.
(Stand: 13.09.06). Diese verteilen sich wie folgt: Kreis Aachen (14), Stadt Aachen (16), Kreis Düren (14), Kreis Euskirchen (12), Erftkreis (1), Kreis Heinsberg (1), Stadt Köln (1), Kreis Leverkusen (1), Kreis Mönchengladbach (1), Rheinisch-Bergischer Kreis (6) und Rhein-Sieg-Kreis (4). In den betroffenen Betrieben in Nordrhein-Westfalen befinden sich insgesamt 5548 Rinder, 350 Schafe und 3 Ziegen.
In der 20-Kilometer-Zone (Regierungsbezirk Köln und folgende Kreise und Gemeinden des Regierungsbezirkes Düsseldorf: Stadt Remscheid, Stadt Solingen, Stadt Mönchengladbach, Stadt Wuppertal, Stadt Düsseldorf, Kreis Mettmann, Kreis Neuss und im Kreis Viersen die Gemeinden Niederkrüchten und Schwalmtal sowie die Städte Viersen und Willich) dürfen Schlacht-, Zucht- und Nutztiere nach Anzeige beim zuständigen Veterinäramt transportiert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Tiere frei sein von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit. Innerhalb des Restriktionsgebietes, das ganz NRW umfasst, ist der Transport der Tiere uneingeschränkt möglich, aus der Zone heraus jedoch nur zur unmittelbaren Schlachtung der Tiere oder nach einer Behandlung mit Insektiziden.
Die Blauzungenkrankheit wird ausschließlich von Mücken übertragen und kann bei Schafen tödlich verlaufen. Bei Rindern stellt sich nach einiger Zeit Linderung ein. Menschen sind für die Blauzungenkrankheit nicht empfänglich. Fleisch- und Milchprodukte stellen daher keine Gefahr dar und können bedenkenlos verzehrt werden.