NRW-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg hat das heute vom Bundesrat verabschiedete Verbraucher-Informationsgesetz als "großen Fortschritt" bezeichnet. "Nach fast fünfjähriger Diskussion machen es die neuen Regeln den Behörden endlich möglich, bei Verstößen gegen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts Ross und Reiter zu nennen", sagte Uhlenberg heute im Bundesrat in Berlin. Bislang war es nur bei akuter Gesundheitsgefahr erlaubt, den Namen des Herstellers und des Produktes mitzuteilen. Uhlenberg: "Wer Ware umetikettiert und Gammelfleisch verkauft, muss in Zukunft damit rechnen, dass wir seinen Namen öffentlich machen."
Mit dem neuen Gesetz sei eine Information der Öffentlichkeit auch dann noch möglich, wenn die Erzeugnisse nicht mehr auf dem Markt oder bei den Verbrauchern vorhanden seien. Auf diese Weise werde ein Schlupfloch geschlossen, von dem bislang diejenigen schwarzen Schafe profitierten, die mit besonderer krimineller Energie ihre verdorbene Ware besonders schnell absetzen konnten.
Auch mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften, Polizei und Überwachungsbehörden werde Kriminellen das Handwerk künftig deutlich schwerer gemacht. Der NRW-Verbraucherschutzminister erwartet von dem neuen Gesetz eine disziplinierende Wirkung vor allem auf den Fleischhandel.
Uhlenberg begrüßte auch den Ausbau von Auskunftsansprüchen der Verbraucher gegenüber Behörden. Hier hatte Nordrhein-Westfalen sich für kürzere Antwortfristen und vereinfachte Verfahren eingesetzt. "In den ersten beiden Geltungsjahren des neuen Gesetzes können wir feststellen, ob es sich bewährt oder weiter verbessert werden muss", kündigte Uhlenberg an.