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Uhlenberg: Verzehr zimthaltiger Lebensmittel einschränken

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister hat heute eine Verzehrsempfehlung für zimthaltige Lebensmittel ausgesprochen. Im Rahmen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes, auch im Hinblick auf das nahende Weihnachtsfest, sollten Kinder unter 5 Jahren zimthaltige Lebensmittel (insbesondere Zimtsterne, Milchreis mit Zimt oder Frühstückscerealien mit Zimt), gleichgültig ob im privaten Haushalt oder industriell hergestellt, nur einmal pro Woche verzehren. Auch Erwachsene sollten dieses Gewürz sparsam einsetzen und zimthaltige Lebensmittel nur maßvoll verzehren.

Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg hatte eine Schwerpunktaktion zur Untersuchung von zimthaltigen Lebensmitteln veranlasst, um Informationen über die Belastung mit Cumarin zu erhalten.

"Selbstverständlich werden gesundheitsschädliche Lebensmittel sofort aus dem Handel genommen", erklärte Uhlenberg mit Blick darauf, dass die Untersuchungen auch künftig vorgenommen werden.

Aus Vorsorgegründen sollte der Cumaringehalt in Lebensmitteln so niedrig wie möglich sein. Deshalb ist das NRW-Verbraucherschutzministerium mit den Herstellern zimthaltiger Lebensmittel im Gespräch, um kurzfristig Minimierungen durch Rezepturumstellungen zu erreichen. Uhlenberg hat außerdem Bundesminister Horst Seehofer gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bürger in allen Mitgliedstaaten der EU gleichermaßen vor zu hohen Belastungen durch Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln geschützt werden.

Zimt ist ein beliebtes Gewürz, das für die Verfeinerung von Speisen wie Griesbrei und Reisbrei oder von diversem Weihnachtsgebäck eingesetzt wird. Nicht zu vergessen ist der Glühwein, dem Zimt gerade in der Weihnachtszeit die besondere Geschmacksnote verleiht.

Der üblicherweise im Handel befindliche Zimt (Cassia-Zimt) enthält von Natur aus relativ hohe Gehalte an Cumarin. Cumarin ist ein natürlicher in bestimmten Zimtarten und anderen Pflanzen wie z. B. Waldmeister vorkommender Aromastoff. Zimt wird nicht nur im Haushalt als Gewürz verwendet, er wird auch in der Lebensmittelindustrie zur Herstellung zimthaltiger Lebensmittel eingesetzt. Die Gabe von Cumarin als Arzneimittel hat gezeigt, dass eine regelmäßige Aufnahme dieses Stoffes bei empfindlichen Personen zu Leberschäden führen kann, die allerdings reversibel sind.

Es sind jedoch in der medizinischen Literatur keine Fälle dokumentiert, die auf einen Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Zimt oder zimthaltigen Lebensmitteln und entsprechenden Erkrankungen der Leber schließen lassen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit stellt fest, dass ein erwachsener Mensch die akzeptable tägliche Aufnahmemenge von Cumarin bei üblichen Verzehrgewohnheiten nicht überschreitet. Allerdings kann, so das Bundesinstitut für Risikobewertung, diese unbedenkliche Aufnahmemenge durchaus bei kleinen Kindern wegen ihres geringeren Körpergewichtes überschritten werden.