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Ganz Nordrhein-Westfalen wegen Blauzungenkrankheit zum Gefährdungsgebiet erklärt

Nachdem in Nordrhein-Westfalen inzwischen 372 Ausbrüche der Blauzungen-krankheit in mehr als 30 Kreisen registriert worden sind, wird das ganze Land zum Gefährdungsgebiet erklärt. Diese Regelung tritt am 24. Oktober, 0:00 Uhr in Kraft. Rinder, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer dürfen innerhalb NRWs dann nur noch transportiert werden, wenn sie frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit sind. Der Transport muss zuvor beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden. Für einen Transport außerhalb NRWs sind eine Untersuchung des Bestandes sowie eine Genehmigung der Behörden vorgeschrieben.

Die Ausbrüche der Krankheit erstrecken sich nun bis in eine Entfernung von 380 Kilometer Luftlinie zum ersten Ausbruchsort in Aachen. Dort war die Blauzungenkrankheit am 18. August aufgetreten. Insgesamt gibt es in NRW knapp 40.000 Betriebe mit insgesamt etwa zwei Millionen Wiederkäuern. Die Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich und wird durch Mücken von Tier zu Tier übertragen.