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NRW investiert in den nächsten Jahren 800 Millionen Euro in den ländlichen Raum

Mit knapp 800 Millionen Euro will Nordrhein-Westfalen in den kommenden sieben Jahren die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützen. "Mit dem umfangreichen Förderplan, den wir heute über das Bundesministerium der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt haben, erhalten Land- und Forstwirtschaft sowie der ländliche Raum verlässliche Entwicklungsperspektiven für die Jahre 2007 bis 2013", betont Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg. Die EU beteiligt sich im Rahmen der so genannten 2. Säule der europäischen Agrarpolitik* mit insgesamt 292 Millionen Euro an den Gesamtkosten, den Rest (rund 500 Millionen Euro) finanzieren Bund und Land. NRW ist das erste Bundesland, das einen solchen Entwicklungsplan auf den Weg gebracht hat, nachdem die Europäische Kommission im August dieses Jahres über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Gelder auf die Mitgliedstaaten entschieden hat. Der unter Beteiligung von über 70 Verbänden erarbeitete Förderplan sieht vier große Schwerpunkte vor:

1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Dazu gehören: die landwirtschaftliche Investitionsförderung, die Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, die ländliche Infrastruktur (Flurbereinigung, forstwirtschaftlicher Wegebau) sowie die berufliche Weiterbildung und Betriebsberatung. Hier werden 19 Prozent der verfügbaren EU-Mittel eingesetzt.

2. Verbesserung der Umwelt und Landschaft
Dazu gehören: die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen (zum Beispiel Grünlandextensivierung und Öko-Landbau) und des Vertragsnaturschutzes, bis 2010 die Ausgleichszulage für die Landwirte in benachteiligten Gebieten (etwa im Mittelgebirge) und ein FFH-Ausgleich für Bewirtschaftungsauflagen in Natura 2000-Gebieten für Grünland und Waldflächen. Hier werden 65 Prozent der verfügbaren EU-Mittel eingesetzt.

3. Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Dazu gehören: die Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (Unterstützung beim Aufbau neuer Betriebszweige und zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten), Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität des ländlichen Raums (zum Beispiel Dorfentwicklung und Schutz des ländlichen und natürlichen Erbes), Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur des ländlichen Raums. Hier werden zehn Prozent der verfügbaren EU-Mittel eingesetzt.

4. LEADER
Mit der LEADER-Förderung sollen die Regionen unterstützt werden, Entwicklungs-strategien zu konzipieren und umzusetzen, in denen Ideen aus Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirtschaft gebündelt sind. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können bis zu 13 Regionen gefördert werden, die besten Konzepte werden über einen Wettbewerb ermittelt. Hier werden fünf Prozent der verfügbaren EU-Mittel eingesetzt.

"NRW will die Leistungen, die die Land- und Forstwirte für Umwelt- und Naturschutz erbringen, angemessen honorieren", so Uhlenberg. "Deshalb werden wir rund zwei Drittel der auf NRW entfallenden EU-Mittel zur Verbesserung von Umwelt und Landschaft einsetzen. Darüber hinaus ist die Investitionsförderung ein Schwerpunkt des Programms. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe, die durch die zunehmende Weltmarktorientierung der europäischen Agrarpolitik unter verstärkten Anpassungsdruck geraten. Ich bin zuversichtlich, dass die Europäische Kommission unseren Förderplan rechtzeitig zum 1. Januar 2007 genehmigt. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen rasch Klarheit über die künftigen Förderbedingungen."

Der komplette Entwurf des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2007 bis 2013" ist im Internet abrufbar unter Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.munlv.nrw.de.

*Die EU zahlt in der so genannten 1. Säule der europäischen Agrarpolitik Betriebsprämien direkt an die landwirtschaftlichen Betriebe aus, in der 2. Säule werden Programme der Mitgliedsstaaten und Bundesländer zur Stärkung des ländlichen Raums unterstützt.