Zwei Firmen, deren Abwässer in die Kläranlage Rhede geleitet werden, sind offenbar Verursacher der PFT-Belastung im Rheder Bach im Kreis Borken. Dies ist das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen, die das Trinkwasser des Wasserwerkes Rhede, das Grundwasser im Zustrom zum Wasserwerk, den Rheder Bach unterhalb und oberhalb der Kläranlage Rhede sowie zwei zur Kläranlage entwässernde Betriebe im Einzugsgebiet der Kläranlage Rhede umfassten.
Im Trinkwasser des Wasserwerks Rhede wurde mit 91 ng/l (Summe aus PFOS und PFOA) ein Wert unter dem von der Trinkwasserkommission des Bundes vorläufig festgelegten Wert von 100 ng/l und deutlich unter dem für eine lebenslange Aufnahme vorläufig festgelegten Wert von 300 ng/l gefunden. Auch im Grundwasser lag das Ergebnis mit 279 ng/l unterhalb 300 ng/l.
Im Rheder Bach sind oberhalb der Einleitung der Kläranlage Rhede Werte unter der Bestimmungsgrenze von 10 ng/l festgestellt worden, unterhalb der Einleitung jedoch Werte über 400 ng/l. Damit ist der Einfluss der Kläranlage Rhede belegt. Für Oberflächengewässer und Grundwasser gibt es derzeit im Gegensatz zum Trinkwasser keinen festgelegten oder empfohlenen Leit- oder Grenzwert.
Der Ablauf der Kläranlage Rhede ist mit 5.100 ng/l PFT erheblich belastet. Die Abwässer der beiden Firmen weisen Belastungen von 22.600 ng/l bzw. 900 ng/l auf. Die zuständigen Behörden wurden umgehend unterrichtet.
Mit den Stadtwerken Rhede, dem Kreis Borken, der Bezirksregierung Münster und dem Staatlichen Umweltamt Herten ist trotz Unterschreitung der vorläufigen Leitwerte eine Besprechung anberaumt, um Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung abzustimmen. Der auf der Kläranlage Rhede anfallende Klärschlamm sowie das Filtratwasser werden zunächst zwischengestapelt und dann einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Eine Analyse des Filtratwassers und des Klärsachlammes ist veranlasst. Die Bezirksregierung Münster wurde angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die Einleitung aus den beiden Firmen eingestellt wird. Das Staatliche Umweltamt Herten hat umgehend mit den Firmen Kontakt aufgenommen, um ein weiteres Einleiten von PFT-haltigen Stoffen zu unterbinden.
Da erstmalig Befunde im Ablauf von Kläranlagen in Nordrhein-Westfalen aufgetreten sind, hat das Umweltministerium die Bezirksregierungen aufgefordert, mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich angesiedelten Betrieben bestimmter Branchen abzuklären, ob dort PFT oder PFT-enthaltende Stoffgemische eingesetzt oder gelagert werden.