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Umweltminister Uhlenberg begrüßt Befassung des Bundestages mit NRW-Gesetzesinitiative zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Der Bundestag wird sich Anfang Februar mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsverfahren befassen. Damit wird das Gesetzgebungsverfahren für die im NRW-Umweltministerium erarbeitete Initiative zur Vereinfachung von Zulassungsverfahren für industrielle Anlagen fortgesetzt, die Anfang 2006 vom Bundesrat beschlossen worden war und für deren Annahme sich auch die Bundesregierung ausgesprochen hatte. Umweltminister Eckhard Uhlenberg begrüßte, dass sich nun der Bundestag mit diesem wichtigen Gesetzesantrag befasst. „Für mich ist dies ein wichtiges Signal dafür, dass wir mit unserem Anliegen, bürokratische Hürden abzubauen und den Verwaltungsaufwand auf ein sinnvolles und fachlich gerechtfertigtes Maß zu begrenzen, weiter vorankommen“, sagte Uhlenberg. Ohne Einschränkung beim Nachbar- und Umweltschutz sollen immissionsschutzrechtliche Genehmigungs­verfahren nur noch dort vorgeschrieben werden, wo dies aus Umweltschutzgründen notwendig ist.“

Mit den vorgesehenen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zwei seiner Verordnungen wird der Katalog der immissionsschutzrechtlich genehmigungs-bedürftigen Anlagen ausgedünnt und Verfahrenserleichterungen werden ermöglicht . Für etwa 20 Prozent der betroffenen Anlagenarten wird das immissionsschutz­rechtliche Genehmigungsverfahren deutlich verkürzt oder entfällt ganz.