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Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik – Podiumsdiskussion in Brüssel

In der EU-Vertretung des Landes NRW diskutierten heute die baden-württembergische Umweltministerin, Tanja Gönner, und der Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, Dr. Alexander Schink, mit Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission, des Europaparlaments, des Bundesumweltministeriums, der Wirtschaft und des BUND über die Verminderung von Schadstoffeinträgen in Gewässer. Einen ersten Schritt in diese Richtung macht die EU-Kommission mit dem Vorschlag zu einer Richtlinie „Prioritäre Stoffe“ – darunter fallen Schadstoffe, die europaweit ein erhebliches Risiko für Gewässer darstellen. Ziel der Richtlinie ist die europaweite Minimierung der Wasserverschmutzung durch besonders gefährliche Stoffe wie beispielsweise Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle. Die EU-Kommission will für diese Stoffe Qualitätsziele für alle Gewässer festlegen.

Nach Ansicht von Ministerin Gönner und Staatssekretär Dr. Schink reicht dies allein nicht aus. Sie verwiesen auf den erfolgreichen kombinierten Ansatz, den Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seit Jahren erfolgreich umsetzen: „Durch das Festlegen von Höchstwerten für das Einleiten von Schadstoffen und einer gleichzeitigen Kontrolle von Schadstoffmengen in den Gewässern, dem sogenannten kombinierten Ansatz, konnte eine nachhaltige Verbesserung der Wasserqualität der Bäche, Flüsse und Seen erreicht werden,“ so Ministerin Gönner. Ein Übertragen des kombinierten Ansatzes auf die EU würde sicherstellen, dass unabhängig vom Standort in ganz Europa dieselben Mindestanforderungen gelten. Dazu gehört auch, dass Schadstoffeinträge schon an der Quelle vermieden werden. Oder, falls dies nicht möglich ist, die beste verfügbare Technik zum Klären der Abwässer zum Einsatz kommt, möglichst schon an der Stelle, wo Schadstoffe anfallen. Damit wären faire Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU und eine nachhaltige Schadstoffentlastung gewährleistet.

Die EU-Kommission betrachtet derzeit die bestehenden EU-Richtlinien sowie ergänzende nationale Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zum Schadstoffeintrag in Gewässer als ausreichend. Nach einhelliger Meinung von Ministerin Gönner und Staatssekretär Dr. Schink muss aber europaweit eine einheitliche Regelung für Emissionsminderungsmaßnahmen verabschiedet werden.

Dr. Schink betonte außerdem, dass an Gewässer, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, höhere Anforderungen zu stellen sind: „Prioritäre Stoffe, die europaweit in großen Mengen zum Einsatz kommen, müssen genau überprüft werden. Falls durch diese Stoffe eine Schädigung der Gewässer befürchtet wird oder besondere Anforderungen an die Trinkwasseraufbereitung notwendig werden, muss auf europäischer Ebene über Verbote nachgedacht werden.“

Neben Umweltministerin Gönner und Staatssekretär Dr. Schink stellten sich der Diskussion der Vorsitzende des EU-Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, Karl-Heinz Florenz, Helmut Blöch von der EU-Kommission, der Vorsitzende des Fachausschusses Umweltsicherheit der Chemischen Industrie (VCI), Dr. Günter Hollmann, der Vizepräsident der Deutschen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (DVGW), Dr.-Ing. Hans Mehlhorn, Dr. Gerhard Timm vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie Dr. Fritz Holzwarth vom Bundesumweltministerium.