umwelt.nrw

Neues Landeswassergesetz soll Hochwasserschutz stärken

Die Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes, des Landesabfallgesetzes und der Landesbauordnung für die Anhörung freigegeben, die in den nächsten Tagen eingeleitet wird. „Mit dem neuen Landeswasser­gesetz wollen wir den vorbeugenden Hochwasserschutz stärken“, sagte Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird transparenter gestaltet und die Öffentlichkeit in den Ausweisungsprozess mit einbezogen. Mit dem Erlass von Hochwasserschutzplänen können alle Maßnahmen aufgezeigt werden, die dem Schutz vor Überschwemmungen dienen. Uhlenberg: „Hochwassergefahren sollen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so weit wie möglich minimiert werden. Im Interesse der Bevölkerung und der an Gewässern tätigen Gewerbebetriebe werden die Voraussetzungen für ein fortschrittliches Melde- und Warnsystem geschaffen.“

Im Sinne einer 1:1-Umsetzung von europäischem Recht und notwendiger Entbürokratisierung werden verschiedene Darlegungs- und Darstellungspflichten zurückgenommen. Diese Pflichten betreffen insbesondere die Wasserversorger, aber auch staatliche Behörden selbst. Die EU-rechtlich gebotene strategische Umweltverträglichkeitsprüfung bei den Hochwasserschutzplänen und den Maßnahmeprogrammen erfolgt ebenfalls 1:1.

Die Dichtheitsprüfung von privaten Schmutzwasserleitungen ist derzeit in § 45 der Landesbauordnung NRW geregelt. Da die Zielsetzung der Regelung vorrangig dem Gewässerschutz zuzurechnen ist, sollen diese Vorgaben in das Wasserrecht überführt werden. Der Umweltminister erwartet davon positive Effekte für den Gewässerschutz.

Abfallwirtschaftspläne für Siedlungsabfälle werden in Nordrhein-Westfalen zurzeit noch getrennt für jeden Regierungsbezirk aufgestellt, was dem Ziel der Landesregierung widerspricht, die Verwaltung zu straffen und Kompetenzen zu entflechten. Das Landesabfallgesetz soll so geändert werden, dass künftig nur noch ein landesweiter Abfallwirtschaftsplan vom Umweltministerium als oberster Abfallwirtschaftsbehörde aufgestellt wird. Um Änderungen des Bundesrechts Rechnung zu tragen, soll außerdem die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Deponieselbstüberwachungs-Verordnung angepasst werden.