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Umweltgesetzbuch ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Investitionsförderung

In einem gemeinsamen Positionspapier begrüßt der Dialog für Wirtschaft und Umwelt NRW die Absicht der Bundesregierung, mit einem bundeseinheitlichen Umweltgesetzbuch einen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Investitionsförderung zu leisten. „Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen erfordert ein modernes Umweltrecht“, so die gemeinsame Ansicht der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und Verwaltung im Rahmen des Dialogs Wirtschaft und Umwelt NRW.

Im Umweltgesetzbuch sollen alle auf Bundes- und Länderebene bestehenden Umweltvorschriften gebündelt werden. Die Dialogpartner fordern deshalb, das Umweltgesetzbuch zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Umweltrechts zu nutzen und damit auch die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zu erleichtern. Vereinfachungen sind insbesondere beim Genehmigungsrecht geplant: Wo bislang für die Zulassung einer Anlage mehrere Genehmigungen erforderlich sind, soll es künftig nur noch eine übergreifende "integrierte Vorhabengenehmigung" geben. Hier muss ein Mehrwert für Wirtschaft, Verwaltung und Umwelt sichergestellt werden. Der Dialog Wirtschaft und Umwelt NRW fordert deshalb, dass bei der Einführung auf die an den nordrhein-westfälischen Industriestandorten gemachten Erfahrungen im Umweltschutz zurückgegriffen wird. Erste Teile des Umweltgesetzbuches sollen noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.