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Umweltminister Eckhard Uhlenberg: Bürokratieabbau durch Entschlackung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat heute in Berlin betont, dass die von Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebrachte Initiative zum Bundesimmissionsschutzgesetz zu einem wirksamen Abbau von Bürokratie führen wird. „Mit den Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die Genehmigungsverfahren gestrafft und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nur noch dort vorgeschrieben, wo dies aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll und notwendig ist. Viele Betreiber von industriellen und landwirtschaftlichen Anlagen werden von Bürokratiekosten entlastet. Gleichzeitig wird ein hohes Schutzniveau beibehalten“, so Uhlenberg.

Mit der NRW-Initiative zum Immissionsschutz wird für etwa 20 Prozent der betroffenen Anlagenarten das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren verkürzt oder entfällt ganz. Rund 12000 Betriebe in Deutschland werden so deutlich entlastet. Die gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensdauer wird für viele Anlagen von sieben auf drei Monate verkürzt. Zudem entfällt für kleine, wenig umweltrelevante Anlagen die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht, so dass sie nur noch baurechtlich genehmigt werden müssen.

Insbesondere landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe profitieren von den Gesetzesänderungen. So wird zum Beispiel die Schwelle von fünfzig Kühen und die fachfremde Flächenbindung abgeschafft. Bei der Rinder- und Kälberhaltung soll das öffentliche Genehmigungsverfahren ganz wegfallen und das vereinfachte Genehmigungsverfahren ebenfalls erst bei größeren Tierplatzzahlen erforderlich sein.

Bereits Anfang 2006 wurde von Minister Uhlenberg die Gesetzesinitiative zum Bürokratieabbau im Immissionsschutzrecht in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat im März 2006 beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Nachdem der Bundestag am 21. Juni 2007 das Gesetz beschlossen hat, liegt dieses nun erneut dem Bundesrat vor.