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Nach Kyrill: NRW.BANK fördert Wiederbewaldung - 40 Millionen Euro zinsgünstige Fördermittel für Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen stehen bereit

Zur Wiederbewaldung ihrer vom Orkan Kyrill geschädigten Flächen können Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen ab sofort zinsgünstige Förderkredite aus dem Programm NRW.BANK.Wiederbewaldung beantragen. Das vom Land Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK aufgelegte Kreditprogramm umfasst 40 Millionen Euro und richtet sich an private wie kommunale Waldbesitzer in NRW. Die Kredithöhen liegen zwischen 5.000 Euro und 1 Million Euro, der Zinssatz beträgt je nach Laufzeit 3,25 bis 3,35 Prozent p.a..

Die Kredite haben eine Laufzeit von 4 oder 20 Jahren mit einer vier- bzw. zehnjährigen Zinsbindungsfrist bei jeweils einem tilgungsfreien Jahr. Der Zinssatz wird durch Mittel des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordhrein-Westfalen deutlich reduziert und liegt derzeit nominal bei 3,25 Prozent p.a. für 4 Jahre Laufzeit (3,1 % p.a. für Junglandwirte) und 3,35 Prozent p.a. für 20 Jahre Laufzeit (3,25 % p.a. für Junglandwirte). Antragsberechtigt sind zudem auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wie Forstbetriebsgemeinschaften. Das Programm läuft bis zum 30. Dezember 2010.

Private Waldbesitzer können ihre Anträge ab sofort bei allen Banken und Sparkassen in Nordrhein-Westfalen einreichen. Kommunen können ihre Anträge direkt an die NRW.BANK in Düsseldorf richten. Zulässige Baumarten sind Fichte, Küstentanne, Edeltanne und Nordmanntanne, für die ein zulässiger Förderhöchstsatz von bis zu 2.500 Euro je Hektar gilt. Gepflanzt werden müssen mindestens 1.700 Stück pro Hektar. Für Douglasie und Lärche gilt – da diese in der Anschaffung und Anpflanzung teurer sind – ein Förderhöchstsatz von 3.200 Euro je Hektar bei einer Mindeststückzahl von 1.500 pro Hektar. Eine Mischung mit anderen Baumarten ist ausdrücklich erwünscht.

Das Kreditprogramm ist ein weiterer Baustein zur Unterstützung der Wiederbewaldung sturmgeschädigter Waldflächen in Nordrhein-Westfalen. Es ergänzt die vor kurzem geschaffene Zuschussförderung des Landes für die Wiederbewaldung mit Laubbäumen. Basis des neuen Programms ist das Sonderkreditprogramm „Landwirtschaft und Junglandwirte“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Fragen zum Programm NRW.BANK.Wiederbewaldung beantworten die Kundencenter der NRW.BANK für Öffentliche Kunden (Tel.: 0211 91741 4600 im Rheinland bzw. 0251 91741 4600 in Westfalen-Lippe) sowie die Förderberatung der NRW.BANK (Tel. 0211 91741 4800 im Rheinland bzw. 0251 91741 4800 in Westfalen-Lippe).

Ansprechpartner:
Externer Link - öffnet in neuem FensterDr. Klaus Bielstein
Pressesprecher NRW.BANK
Tel. +49 211 91741 -1846
Fax: +49 211 91741-1801