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Schwerpunktkontrolle von Schlachtabfällen zeigt Erfolge

Das Schwerpunktprogramm in Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle von Schlachtabfällen (Kategorie-3-Material) zeigt erste Erfolge. In Köln ist ein kleiner Zerlegebetrieb aufgefallen, der unzulässigerweise Stichfleisch in einem nicht für Kategorie-3-Material zugelassenen Lebensmittelbetrieb zerlegt hat. Die Überwachungsbehörden konnten dort 20 Kilogramm Fleisch sicherstellen. Bei einer amtlichen Untersuchung verdächtiger Proben ist dieses eindeutig als Stichstellenfleisch beurteilt worden. Das Material stammt aus einem Schlachthof im Kreis Olpe.

Umweltminister Eckhard Uhlenberg hatte nach den Vorfällen in Bayern erneut eine landesweite Schwerpunktkontrolle angeordnet. „Die Überwachungsbehörden haben diesen Fall aufgeklärt. Die Task Force des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz konnte in kürzester Zeit klären, dass die betroffene Ware nur von Olpe nach Köln geliefert worden ist. Dies zeigt, dass die Behörden effizient und schnell ihre Arbeit erledigen“, sagte Uhlenberg.

Der Fall in Köln ist jedoch nicht mit den bayerischen Fällen vergleichbar. In Bayern wurde systematisch Kategorie-3-Material in die Lebensmittelkette eingeschleust. In Köln wurde versucht, von dem blutig durchtränkten Material noch Fleischabschnitte zu gewinnen. Dieses wäre beim Abtrennen im Schlachtbetrieb verkehrsfähig gewesen. Aus rechtlichen Gründen ist dieses im Zerlegebetrieb jedoch nicht erlaubt. Nach jetzigen Erkenntnissen handelt es sich um ein rein lokales Geschehen. Die Gesundheit von Verbrauchern war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.