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Europäische Bodenrahmenrichtlinie führt zu mehr Bürokratie

„Wir befürchten durch eine EU-Bodenrahmenrichtlinie mehr Bürokratie ohne Gewinn an Umweltqualität für unser Land“, so der Staatssekretär des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums Dr. Alexander Schink heute auf der Fachdiskussion „Europäische Bodenrahmenrichtlinie – Entwicklungen auf dem richtigen Weg?“ in Brüssel. Aus nordrhein-westfälischer Sicht sind die Belange des Bodenschutzes und der Altlastensanierung im deutschen Bodenschutzrecht – im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten – umfassend geregelt. Diese Regelungen haben sich in langjähriger Praxis bewährt. Daher wird grundsätzlich kein Bedarf für eine spezifische Richtlinie der EU zum Bodenschutz gesehen.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hat sich jedoch mehrheitlich für die vorgeschlagene Richtlinie ausgesprochen. Der Ausschuss hat auch bereits einige Änderungen beschlossen, die die Anliegen Nordrhein-Westfalens aufgreifen. Dazu gehört zum Beispiel die Reduzierung der von der Kommission vorgeschlagenen Verfahrensweisen und Sanierungsstrategien. Zudem stärkt der Beschluss die Anerkennung von bereits existierenden nationalen Gesetzgebungen. So stellt er auch die Verzahnung mit bereits existierenden Maßnahmen und Vorsorgeanforderungen im Agrarbereich sicher.

Trotzdem besteht weiterer Änderungsbedarf, der bei den Plenarberatungen im November berücksichtigt werden sollte. Die wichtigsten Punkte sind:

NRW bringt mit der Veranstaltung „Europäische Bodenrahmenrichtlinie – Entwicklungen auf dem richtigen Weg?“ seine Erfahrung in die Diskussion um den Bodenschutz auf europäischer Ebene ein. Das Ziel ist, viel Bodenschutz mit wenig Bürokratie zu erreichen. Mehr Informationen zur EU-Bodenrahmenrichtlinie sind zu finden unter Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.dwu.nrw.de.