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Umweltministerium veröffentlicht erstmals Abfallwirtschaftsplan für gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat als oberste Abfallwirtschaftsbehörde erstmalig einen Abfallwirtschaftsplan für Sonderabfälle (gefährliche Abfälle) aufgestellt. Der Plan stellt die derzeitigen Strukturen, die zukünftige Entwicklung und die Ziele der Sonderabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen dar. Er dient Abfallerzeugern, Entsorgungswirtschaft, politischen Entscheidungsträgern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern als Informations-, Planungs- und Entscheidungsgrundlage.

„Der Abfallwirtschaftsplan bestätigt, die Entsorgung aller hier anfallenden gefährlichen Abfälle ist gewährleistet, es besteht Entsorgungssicherheit“, so Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Das gilt für den Planungszeitraum und darüber hinaus. Ein Bedarf an zusätzlichen Anlagen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen besteht nicht.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine landesrechtlich verankerten Andienungs- oder Überlassungspflichten für gefährliche Abfälle. Die Entsorgung ist privatwirtschaftlich organisiert. Minister Uhlenberg: „Für die Verwertung, Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle steht uns ein breites Spektrum an Anlagen zur Verfügung. Die Leistungsfähigkeit der Sonderabfallentsorgung und den hohen Standard, der bei der Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle erreicht wurde, gilt es auch in Zukunft sicherzustellen und weiterzuentwickeln.“

Mit seiner Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 5 vom 28.02.2008 (MBl. NRW. 2008 S. 85) - auf der Internet-Seite des Externer Link - öffnet in neuem Fenster Innenministeriums ab 3.3.2008 abrufbar - wird der Abfallwirtschaftsplan Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben. Eine Verbindlicherklärung von Bestimmungen des Abfallwirtschaftsplans nach § 29 Abs. 4 KrW-/AbfG erfolgt nicht.