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Impfplan zum Schutz vor Blauzungenkrankheit liegt vor

Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat heute den Impfplan zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vorgelegt. Ab dem 16. Mai wird der Impfstoff von den drei beauftragten Herstellern ausgeliefert, in insgesamt 13 Lieferungen erhält Nordrhein-Westfalen bis zum 27. Juli drei Millionen Dosen Impfstoff. Bis Ende Juli soll die Impfung im ganzen Land abgeschlossen sein.

Der Impfstoff für die rund 250.000 Schafe und 20.000 Ziegen wird ab dem 30. Mai in ausreichender Menge für das ganze Land geliefert und möglichst zeitgleich an alle Kreise verteilt, so dass diese Tiere sofort in ganz Nordrhein-Westfalen geimpft werden können. Der Impfstoff für Rinder wird in mehreren Lieferungen abgegeben, die erste erfolgt am 16. Mai. Da in der Region Ostwestfalen-Lippe im letzten Jahr im Vergleich zum Rest des Landes nur wenige Infektionen aufgetreten sind, wird hier mit der Impfung begonnen, da die Tiere nicht durch eine Infektion im Vorjahr immun sind. Die Impfungen beginnen im Regierungsbezirk Detmold, dann folgt der Regierungsbezirk Münster. Danach wird gleichmäßig von Norden nach Süden im ganzen Land geimpft. Diese Vorgehensweise ist auch mit dem Land Niedersachsen abgestimmt. Bei Rindern sind zwei Impfungen im Abstand von 21 bis 28 Tagen notwendig. Schafe sind direkt mit einer Impfung immunisiert.

„Die Impfung ist der einzig wirksame Schutz gegen die Blauzungenkrankheit“, so Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg. „Im letzten Jahr haben die Tiere und damit auch die Tierhalter sehr unter der Seuche gelitten. Mit der Impfung können wir nun eine Wiederholung der dramatischen Verluste vom letzen Jahr verhindern.“ In 2007 sind rund 30.000 Schafe und etwa 8.000 Rinder an der Blauzungenkrankheit verendet oder mussten getötet werden. Wegen der hohen Verluste ist die Impfung für Schafe im ganzen Land Pflicht. Auch die 400.000 Milchkühe und Fleischrinder im Land sowie deren Nachzuchten müssen geimpft werden. Bei Rindern können die Landwirte aber beim zuständigen Veterinäramt Ausnahmen von der Impfung beantragen, wenn die Tiere im letzten Jahr nachweislich mit der Blauzungenkrankheit infiziert waren. Da eine überstandene Infektion nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu einer lebenslangen Immunität führt, ist hier eine Impfung nicht zwingend notwendig. Die Immunität muss mittels Blutproben nachgewiesen werden, die Kosten dafür sind vom Tierhalter zu tragen.

Die Verteilung des Impfstoffs in Nordrhein-Westfalen läuft über die Kreise und kreisfreien Städte. Sie erhalten gemäß der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Anzahl Tiere Impfstoff, der dann vor Ort an die Tierärzte abgegeben wird. Die Tierhalter sollten sich daher direkt mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung setzen. Auch Zoos und Wildgehege können impfen, sie müssen dazu aber einen formlosen Antrag auf Impfung beim Ministerium stellen. „Wir werden die Besitzer exotischer oder gefährdeter Tiere grundsätzlich unterstützen“, versichert Minister Uhlenberg.

Für die Impfungen stellen das Land und die Tierseuchenkasse jeweils drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten für eine Impfung beim Schaf liegen bei etwa zwei Euro. Bei Rindern, die zweimal geimpft werden müssen, liegen die Kosten bei drei Euro pro Impfung, also bei sechs Euro pro Tier. Für den Fall, dass es vor der Impfung zu Blauzungen-Infektionen mit tödlichem Ausgang kommt, wird das Land Entschädigungen zahlen.