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Kabinett verabschiedet Gebührenordnung zum Verbraucherinformationsgesetz – weniger Gebühren beim Einsatz von Erdwärme

Das Kabinett hat heute eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung verabschiedet. Damit ist auch die noch ausstehende Gebührenregelung für Auskünfte nach dem neuen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) geschaffen. Danach sind Auskünfte über Verstöße gegen das Lebensmittel- bzw. Futtermittelrecht in jedem Fall gebührenfrei. „Die kostenlose Auskunft über Verstöße soll es den Bürgerinnen und Bürgern leicht machen, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Zugleich wollen wir so den Druck auf die Betriebe erhöhen, denn schwarze Schafe werden wir in Zukunft beim Namen nennen“, so Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg.

Ebenfalls kostenlos sind einfache Auskünfte, etwa über die Herkunft von Lebensmitteln, deren Kennzeichnung oder Herstellung sowie über die Überwachungsmaßnahmen der Behörden. Ist für solche Auskünfte ein erheblicher Bearbeitungsaufwand notwendig, kann die Behörde eine Gebühr von 10 Euro bis maximal 500 Euro erheben. Bei außergewöhnlich hohem Arbeitsaufwand – etwa wenn in umfangreichen Dokumenten einzelne Daten zum Schutz privater Interessen geschwärzt werden müssen – kann die Behörde bis zu 1.000 Euro in Rechnung stellen. Grundsätzlich können die Behörden auch Gebühren für Kopien und Ausdrucke erheben. Dies wird aber in der Regel nur geschehen, wenn es sich um eine größere Seitenzahl handelt.

Muss eine Bitte um Auskunft abgelehnt werden, ist diese Ablehnung in jedem Fall kostenlos. Legt der Fragesteller gegen diese Ablehnung Widerspruch ein, werden für dessen Bearbeitung Gebühren zwischen 10 Euro und 50 Euro erhoben.

Grundsätzlich gilt: Zeichnet sich ab, dass Gebühren in größerer Höhe anfallen werden, informiert die Behörde den Fragesteller frühzeitig darüber. Die Anfrage kann dann noch zurückgezogen werden.

Mit der Änderung der Verwaltungsgebührenordnung werden zugleich auch die Gebühren für den Einsatz kleiner Erdwärmepumpen gesenkt. Für die Zulassung von Pumpen bis einschließlich 50 kJ/s werden nun pauschal 100 Euro fällig. Bisher lagen die Gebühren für solche Zulassungen bei 200 bis 250 Euro. Nur bei besonders hohem Verwaltungsaufwand – etwa durch besondere wasserrechtliche Prüfungen – werden vereinzelt noch Gebühren bis 250 Euro erhoben. Für größere Anlagen liegen die Genehmigungsgebühren bei 450 Euro (bis 100 kJ/s) bzw. 850 Euro (bis 200 kJ/s). „Mit den neuen, geringeren Gebühren wollen wir die Nutzung von Erdwärme attraktiver machen“, so Uhlenberg.