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Uhlenberg gegen neue Vorschriften zur Besteuerung der EU-Direktzahlungen

Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat Finanzminister Dr. Helmut Linssen in einem Schreiben gebeten, sich mit allem Nachdruck beim Bundesfinanzministerium für eine Rücknahme der neuen Bestimmungen zur Besteuerung der EU-Direktzahlungen stark zu machen. „Der Erlass aus Berlin führt dazu, dass im Wirtschaftsjahr 2007/08 nicht nur die Direktzahlungen des Kalenderjahres 2007, sondern auch 50 Prozent der Direktzahlungen des Kalenderjahres 2008 gewinnwirksam werden. In der Konsequenz müssen die Landwirte im laufenden Jahr höhere Steuern zahlen, ohne vorher mehr eingenommen zu haben“, so der Minister. „Das ist nicht akzeptabel.“

Bislang war der Zeitpunkt der Auszahlung der Direktzahlungen (Ende Dezember) für die Versteuerung maßgeblich. Nach einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums soll jedoch erstmalig zum 30. Juni 2008 bereits die Hälfte der EU-Direktzahlungen für das gesamte Kalenderjahr 2008 bilanziell erfasst und damit schon im Wirtschaftsjahr 2007/08 versteuert werden, obwohl sich an deren Auszahlung Ende des Kalenderjahres nichts geändert hat. Das Bundesfinanzministerium führt als Grund geänderte beihilferechtliche Bestimmungen der EU an. Diese sind nach Ansicht von Uhlenberg keinesfalls ausreichend, den Bilanzierungszeitpunkt nach vorne zu ziehen. Die Beihilfebedingungen müssen für die beantragten Flächen während des gesamten Kalenderjahres eingehalten werden und nicht nur bis zum 30. Juni eines Jahres. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Anlass, das bisherige Verfahren zu ändern. Uhlenberg: „Wenn es bei der gegenwärtigen Regelung bleibt, wird der deutschen Landwirtschaft in erheblichem Maß Liquidität entzogen. Dieses Geld brauchen die Landwirte aber dringend für die Weiterentwicklung ihrer Betriebe.“

Maßgeblich für die Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft ist das Wirtschaftsjahr, das im Regelfall am 30. Juni eines Jahres endet. Damit wird sichergestellt, dass in jedes Wirtschaftsjahr nur eine Ernte fällt.