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Uhlenberg: Keine Datenweitergabe ohne Zustimmung der Kunden

Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg hat Vorschläge begrüßt, anstelle der bisherigen Widerspruchsregelung bei Datenweitergabe eine direkte Einwilligung der Kunden zu verlangen. „Ohne Zustimmung der Verbraucher könnten somit keine Daten weitergegeben werden“, sagte der Minister. Das sei im Verbraucherinteresse dringend geboten, wie die aktuellen Machenschaften mit Adressen- und Kontodaten zeigen: „Datenschutz ist auch Verbraucherschutz.“

Er begrüßt die Bereitschaft von namhaften Innenpolitikern, dazu rasch und durchgreifend Verbesserungen des Bundesdatenschutzgesetzes herbeizuführen. Als Sprecher der unionsgeführten Länder hat Uhlenberg das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September in Bayern gesetzt, um dafür breite politische Unterstützung zu schaffen. Uhlenberg freut sich, dass auch CDU-Landtagschef Helmut Stahl gestern zugesagt hat, entsprechende Initiativen zu einer Gesetzesänderung zu begleiten.

„Mein Haus berät darüber hinaus, ob und welche zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen möglich sind, um Verbraucher in Nordrhein-Westfalen vor finanziellen Schäden durch kriminellen Datenhandel und -missbrauch zu schützen. Dazu suchen wir auch das Gespräch mit der Verbraucherzentrale, mit Datenschützern und Bankenverbänden“, kündigte der Minister an. Er unterstützt auch die Forderung, höhere Bußgelder bei Missbrauchsfällen zu verhängen: „Ähnlich wie beim Kampf gegen unlautere Telefonwerbung ist es dabei mit schärferen Gesetzen allein nicht getan. Ein hartes Durchgreifen der Gerichte bleibt notwendig, um abzuschrecken.“

Zugleich warnte Uhlenberg vor dem Trend, dass eine wachsende Zahl von Menschen leichtfertig persönliche Daten bei Internetangeboten preisgibt. „Vor Sorglosigkeit können auch schärfere Gesetze nicht schützen“, ist Uhlenberg überzeugt.