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Erste Handlungsempfehlungen für Behörden zum Umgang mit Bleibelastungen im Umkreis von Stromleitungsmasten liegen vor

Nach dem Bekanntwerden möglicher Bleibelastungen des Bodens rund um Höchstspannungsmasten hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) nun im Auftrag des Umweltministeriums erste Handlungsempfehlungen für die Unteren Bodenschutzbehörden (Kommunen) erarbeitet, die unmittelbar vor Ort für die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zuständig sind. Mit dem Papier soll ein landesweit einheitliches Arbeiten der Kommunen sichergestellt werden.

Ein Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen, die nun fortlaufend ergänzt und an neue Untersuchungsergebnisse angepasst werden sollen, ist eine abgestimmte Kategorisierung der Höchstspannungsstrommasten. Je nach Alter und eingesetztem Korrosionsschutz werden die Masten in drei Kategorien eingeteilt: „rot“ für Masten, bei denen ein Verdacht auf eine Bodenbelastung besteht; „gelb“ für Masten, bei denen ein Bodenbelastungsverdacht noch abzuklären ist; „grün“ für Masten, bei denen kein Verdacht auf eine Belastung besteht. Der Netzbetreiber RWE Transportnetz Strom, der bei Stichprobenuntersuchungen auf das Problem aufmerksam wurde und die Behörden informiert hat, hat den Kommunen inzwischen die Standorte und Kategorisierung aller seiner Höchstspannungsstrommasten gemeldet. Das Handlungskonzept empfiehlt den Bodenschutzbehörden nun, bei Masten der Kategorie „rot“ und „gelb“ noch einmal zu prüfen, ob diese in sensiblen Bereichen wie privaten Gärten stehen. Bisher sind NRW-weit zwölf Masten als sensibel eingestuft. Hier sind die Behörden vor Ort gemeinsam mit RWE Transportnetz Strom und den Anwohnern bereits dabei, individuelle Lösungen zu finden.

Stehen Strommasten der Kategorien „rot“ und „gelb“ auf landwirtschaftlichen Flächen, sieht das Handlungskonzept eine vorsorgliche Kalkung der Böden vor. Dadurch kann das Blei im Boden besser gebunden werden, eine Aufnahme durch Pflanzen wird so weitestgehend verhindert. RWE finanziert diese Kalkungen im Umkreis von bis zu 40 Metern um den Mast. Die Entfernung hängt von der Größe der Masten ab, 40 Meter wurden von der Arbeitsgruppe als ausreichend für die größten Masten eingestuft. Die Kalkung findet nach der nächsten Ernte in den kommenden Monaten statt. Die Landwirte werden einzeln von RWE Transportnetz Strom angeschrieben, die Landwirtschaftskammer wird entsprechende Empfehlungen für die Kalkung zusammenstellen.

Die von Umweltminister Eckhard Uhlenberg einberufene Arbeitsgruppe, in der Behörden und Netzbetreiber vertreten sind, wird sich Anfang September erneut treffen. Dann will man unter anderem darüber beraten, welche Vorsorgemaßnahmen zukünftig bei Renovierungsmaßnahmen an Strommasten getroffen werden müssen, wenn diese in der Vergangenheit mit bleihaltigem Korrosionsschutz behandelt wurden.

Die für die Bodenbelastungen verantwortlichen bleihaltigen Korrosionsschutzanstriche sind in der Vergangenheit in Deutschland branchenübergreifend bei Stahlkonstruktionen eingesetzt worden. Das Blei gelangte vermutlich über Regenwasser oder bei Renovierungsarbeiten in den Boden. Nach bisherigen Erkenntnissen sind insbesondere Bereiche um ältere Stromleitungsmasten mit Baujahren vor 1972 betroffen. Nach RWE prüft zurzeit auch E.ON, ob es zu Belastungen des Bodens kommen kann. Weiterhin wird geklärt, ob weitere Schadstoffe aus den Anstrichen der Masten austreten konnten.