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Durchbruch bei Vogelschutz am Niederrhein: EU-Forderung deutlich verringert

In der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der EU-Kommission um die Ausweisung von Vogelschutzgebieten am Unteren Niederrhein gibt es jetzt einen Durchbruch. In zähen Verhandlungen konnte das Umweltministerium die von Brüssel geforderte Ausweitung des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“ (bisher 20.271 Hektar) deutlich verringern: statt zusätzlich 30.000 Hektar auf zusätzlich nur noch 5.500 Hektar. Die EU-Kommission hat sich schriftlich mit den benannten Erweiterungsflächen (siehe unten) einverstanden erklärt. Umweltminister Eckhard Uhlenberg bezeichnete die Einigung als „vertretbaren Kompromiss und Erfolg unserer beharrlichen Verhandlungen“. Er will die reduzierte Forderung der EU-Kommission nun rasch erfüllen, um einer drohenden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu entgehen und Schaden von der Region abzuwenden.

Sollte das Land nicht auf den von der EU-Kommission angebotenen Kompromiss eingehen, wären künftig am Niederrhein in einem sogenannten „faktischen Vogelschutzgebiet“ in der Größenordnung der ursprünglich geforderten 30.000 Hektar die Hürden für die Genehmigung von Projekten oder Planfeststellungen kaum mehr überwindbar. Dasselbe träfe auch die kommunale Bauleitplanung.

In einem öffentlichen Beteiligungsverfahren nach der FFH-Verwaltungsvorschrift werden unter der Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf ab November die konkreten Flächenforderungen mit den Betroffenen beraten, um dann voraussichtlich im Februar das Verfahren mit einem Kabinettbeschluss und anschließender Meldung abzuschließen. Dabei können Einzelbelange, vor allem der landwirtschaftlichen Betriebe, berücksichtigt werden.

Das Land plant, die bestehende Vereinbarung zum Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein mit den Erweiterungsflächen und unter zusätzlicher Beteiligung der Gemeinden und ggfs. regionaler Wirtschaftspartner anzupassen. Das Land wird auf den Erweiterungsflächen keine zusätzlichen Naturschutzgebiets- oder Landschaftsschutzgebiets-Ausweisungen vornehmen. Dort bleibt auch die bisherige landwirtschaftliche Praxis unberührt. Auf den betroffenen Grünlandflächen zahlt das Land auf Antrag den sogenannten FFH-Ausgleich, der je nach Bewirtschaftungseinschränkung oder Schutzstatus 36 bis 98 Euro pro Hektar beträgt.

Die Ergänzungsmeldung verteilt sich auf die einzelnen Gemeinden wie folgt:

Bedburg-Hauca.   530 ha
Emmerichca.   324 ha
Kalkarca.   295 ha
Kleveca.   753 ha
Kranenburgca.     73 ha
Reesca. 1459 ha
Weselca.   578 ha
Voerde ca.   395 ha
Xanten ca.   292 ha
Rheinbergca.   235 ha
Stadt Duisburgca.   644 ha