umwelt.nrw

Workshop zum Umweltgesetzbuch zeigt Vorteile für mittelständische Wirtschaft

Das durch die Bundesregierung geplante Umweltgesetzbuch wird nach Einschätzung der Umweltministerien von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlasten. Dies ist das Ergebnis eines Workshops, bei dem jetzt in Münster neben den beiden Ministerien auch Vertreter der Wirtschaft den Gesetzentwurf anhand praktischer Fallbeispiele diskutiert haben.

Mit dem Umweltgesetzbuch könnte der Bund einen Meilenstein in der Geschichte des deutschen Umweltrechts setzen: Ziel des Gesetzes ist es, das bisher sehr unübersichtliche und über viele Fachgesetze verstreute Umweltrecht in einem einheitlichen Regelwerk zusammen zu fassen und seine Anwendung zu vereinfachen. So soll die Vielzahl verschiedener Genehmigungsverfahren durch eine einzelne, sogenannte integrierte Vorhabengenehmigung ersetzt werden.

Ziel des Workshops war es, die Anwendung der integrierten Vorhabengenehmigung speziell für das breite Spektrum der kleinen, mittelständischen Unternehmen auszuloten. Dabei ging es um die Behandlung dreier tatsächlicher Beispiele: die Betriebserweiterung eines Unternehmens aus der Textilindustrie, eine Änderungsgenehmigung für eine Gießerei sowie die Erstgenehmigung einer Biogas-Anlage. Für großindustrielle Vorhaben hatten bereits in der Vergangenheit Workshops in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass die im UGB vorgesehene integrierte Vorhabengenehmigung deutliche Vorteile gegenüber der jetzigen Rechtslage bieten wird.

Ein Vorteil des neuen UGB-Rechts auch für mittlere Unternehmen zeigte sich im Verlauf des Workshops zum einen darin, dass sich die Konzentrationswirkung der neuen integrierten Vorhabengenehmigung auch auf wasserrechtliche Gestattungen erstreckt, mehrere Genehmigungsverfahren bei verschiedenen Behörden somit entfallen. Kleine und mittlere Unternehmen benötigen für ihr Vorhaben nach dem neuen UGB nur noch eine umfassende Genehmigung und müssen lediglich bei einer einzigen Behörde vorstellig werden.

Zum anderen wurde positiv hervorgehoben, dass die Vorschriften nicht mehr aus einer Vielzahl von Gesetzen mühsam zusammengesucht werden müssen, sondern durch ein einziges Gesetz systematisch präsentiert werden. Diese neue Anwendungsfreundlichkeit kommt nicht zuletzt den kleinen und mittleren Unternehmen zugute, die in besonderem Maße darauf angewiesen sind, dass die rechtlichen Bedingungen ihrer betrieblichen Tätigkeit klar und transparent sind.