umwelt.nrw

Was Großen gefällt, ist nicht immer für die Kleinen geeignet: Was beim Kauf von Spielzeug zu beachten ist

Beim Erwerb von Spielzeug sollte unbedingt altersgerecht eingekauft werden. Außerdem dürfen keine Stoffe in den Materialien enthalten sein, die die Gesundheit von Kindern gefährden könnten. Mit Blick auf bevorstehende Weihnachtseinkäufe empfehlen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg deshalb: „Nehmen Sie sich Zeit für den Einkauf von sicherem Kinderspielzeug und lassen Sie sich die Produkte vorführen und erklären. Was Großen gefällt, ist für die Kleinen längst nicht immer passend. Die Gesundheit von Kindern geht in jedem Fall vor.“

„Achten Sie auf Altersangaben“, erklärt Minister Laumann. „Spielzeug das Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet sein, da diese für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein können. Weitere wichtige Zeichen auf der Verpackung sind das GS-Zeichen, das für ‚Geprüfte Sicherheit’ steht und von zugelassenen unabhängigen Prüfstellen, wie zum Beispiel dem TÜV vergeben wird.“ Auf fast allen Produkten zu finden ist das CE-Zeichen. Damit übernimmt der Hersteller allerdings lediglich die Verantwortung, dass das Spielzeug den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügt.

„Weil kleine Kinder nun mal gerne alles in den Mund nehmen, sollte lackiertes Spielzeug zudem auf jeden Fall speichelfest sein“, ergänzt Verbraucherschutzminister Uhlenberg. „Vor dem Kauf sollte ein einfacher ‚Reibetest’ gemacht werden um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Außerdem sollten Spielwaren, die stechend oder nach Benzin riechen, nicht gekauft werden. Dies sind Hinweise auf mögliche Schadstoffe. Vorsicht ist auch geboten, wenn Spielzeug aromatisiert wurde. Kinder werden dann besonders verleitet, diese Spielwaren in den Mund zu nehmen.“

Spielzeug aus Kunststoff darf aufgrund gesundheitlicher Bedenken seit Januar 2007 nicht mehr unter Verwendung von Phthalaten als Weichmacher hergestellt und verkauft werden. Einige Hersteller dokumentieren die Einhaltung dieser Vorschrift durch die Hinweise „PVC-frei“ oder „Phthalat-frei“. Für Kinder ebenfalls nicht geeignet sind Spielzeuge mit scharfen Ecken und Kanten. Ebenso wichtig ist es, Verpackungsmaterial sofort nach dem Auspacken zu entsorgen, bevor Kleinkinder es für sich als „Spielzeug“ entdecken. Folien oder Kunststoffbeutel können für kleine Kinder zur tödlichen Falle werden, wenn sie sich diese Materialen über den Kopf ziehen.