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Jetzt landesweite Regelung für BT-Impfung und Frühwarnsystem

Auch in Westfalen-Lippe gibt es jetzt eine Gebührenvereinbarung zwischen Tierärzten, Tierseuchenkasse und Land für die Impfung gegen die Blauzungenzungenkrankheit sowie für das Frühwarnsystem bei Tierseuchen. Sie tritt rückwirkend zum 1.Januar 2009 in Kraft. Darauf verständigten sich in dieser Woche im Düsseldorfer Umweltministerium Dr. Harri Schmitt, Präsident der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, und Abteilungsleiter Dr. Martin Michalzik. Schmitt unterzeichnete die Vereinbarung für die Kammer. Zugleich erklärte Michalzik aufgrund der erzielten Übereinkunft einen entsprechenden Erlass seines Hauses für überholt, der einzelbetriebliche Vereinbarungen als Voraussetzung anführte, damit Landwirte Beihilfen der Tierseuchenkasse bei BT und Frühwarnleistungen erhalten.

Schmitt, Michalzik und Dr. Karl Ernst Grau vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) verständigten sich ebenfalls darauf, eine gutachterliche rechtliche Klärung für die streitige Frage herbeizuführen, ob einzelbetriebliche Vereinbarungen als Beihilfegrundlage in der öffentlichen Tierseuchenbekämpfung vorgeschrieben werden können. Dagegen hatte der bpt Klage erhoben. Es gebe ein gemeinsames Interesse an einer verbindlichen Auslegung.

„Wir haben sicher weiteren Gesprächs- und Verhandlungsbedarf im System der Gebührenvereinbarungen und werden entsprechende Gespräche bald aufnehmen. Heute stellen wir das Allgemein-Interesse im Blick auf die akute Tiergesundheit in den Vordergrund“, so Schmitt und Michalzik.

Der Abteilungsleiter dankte im Namen von Minister Eckhard Uhlenberg für den unverzichtbaren Einsatz der praktizierenden Tierärzte in der Tierseuchenbekämpfung. Vereinbart wurde, im Frühjahr bei einem gemeinsamen Gespräch des Ministers mit den Präsidenten der Tierärztekammern Nordrhein, Dr. Rainer Mertens, Westfalen-Lippe, Dr. Harri Schmidt, sowie mit Spitzenvertretern von Tierseuchenkasse und Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen die in 2008 aufgeworfenen Probleme auszuwerten und Eckpunkte für das künftige System der Zusammenarbeit und Gebührenvereinbarungen für den Tierseuchenfall zu erörtern.