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Förderbedingungen für Breitbandnetze im ländlichen Raum verbessert – Leitfaden für Kommunen erstellt

Bereits seit August letzten Jahres können nordrhein-westfälische Kommunen im ländlichen Raum eine Förderung beantragen, um an die Breitbandversorgung für ein schnelleres Internet angeschlossen zu werden. Um die Grundlagen für eine mögliche Förderung zu erläutern und Fragen zum Förderverfahren zu beantworten, hat das Umweltministerium einen Leitfaden erarbeitet.

„Auch der ländliche Raum muss flächendeckend mit einem leistungsfähigen Breitbandnetz ausgestattet werden, alleine in diesem Jahr stellen wir rund 2,2 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung“, so Umweltminister Eckhard Uhlenberg. „Schnelle Internet-Verbindungen sind eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung und Vitalität der dünner besiedelten ländlichen Räume. Der nun fertig gestellte Leitfaden wird den Kommunen die Antragstellung auf eine Förderung erleichtern.“

Der Leitfaden enthält alle Informationen und technischen Hinweise rund um das Verfahren zur Förderung sowie Musterschreiben, die den Kommunen helfen sollen, Angebote von Netzbetreibern einzuholen und die Anträge zur Förderung einfacher und schneller ausfüllen zu können. Der Leitfaden wurde konzipiert als Ergänzung der Förderrichtlinie und kann bei Bedarf jederzeit aktualisiert werden.

Gleichzeitig werden die Förderbedingungen als Beitrag zur Belebung der Konjunktur verbessert. Die Fördersätze werden von vierzig Prozent auf sechzig Prozent und der Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben. Zudem wird die Beschränkung auf einen Förderantrag je Kommune gestrichen, um die Möglichkeit zu schaffen mehrere Ortsteile oder Dörfer einer Kommune in mehreren Schritten an die Breitbandversorgung anzuschließen. Diese Änderungen der Förderbedingungen sind ab sofort im Rahmen des von der EU-Kommission genehmigten Fördergrundsatzes gültig. Das Verfahren zur Änderung der Förderrichtlinie ist bereits eingeleitet. Weitere Informationen zur Förderung des ländlichen Raumes sind zu finden unter Interner Link www.umwelt.nrw.de.