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Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll

Ab dem 1. September 2009 dürfen keine matten Glühlampen und klare Glühlampen ab 100 Watt mehr von den Herstellern in den Markt gebracht werden. Dies folgt aus einer EU-Verordnung, die europaweite Energieeffizienz-Anforderungen an Lampen festlegt, um Energie zu sparen. Für Lampen, die diese Anforderungen nicht einhalten, gilt ein Ausstiegsplan bis 2016. In einem Jahr gilt die neue Richtlinie auch für Glühlampen ab 75 Watt und in zwei Jahren für Glühlampen ab 60 Watt.

Als Alternative stehen Energiesparlampen zur Verfügung. Diese benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom und leuchten acht bis zehn Mal länger als normale Glühlampen. Defekte oder ausgebrannte Energiesparlampen gehören allerdings nicht in den Hausmüll, da sie geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Dies schreibt das Elektrogesetz vor, das seit dem 24. März 2006 gilt. Bei den kommunalen Sammelstellen oder Schadstoffmobilen können Energiesparlampen wie auch andere Elektro- und Elektronikaltgeräte kostenlos abgegeben werden. Dort werden sie gesammelt und anschließend in speziellen Behandlungsanlagen sachgerecht entsorgt. Auch zahlreiche Händler nehmen gebrauchte Energiesparlampen zurück. Händler können gesammelte Energiesparlampen aus privaten Haushalten ebenfalls an den kommunalen Sammelstellen abgeben.

Informationen zu Sammelstellen in der Nähe enthält die von den Lampenherstellern eingerichtete Internetseite Externer Link - öffnet in neuem Fenster http://www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html.