umwelt.nrw

Biogas ist sichere Einkommensquelle für nordrhein-westfälische Landwirte

Umweltminister Eckhard Uhlenberg sieht in Biogasanlagen eine gute Einkommensmöglichkeit mit Zukunftspotential für die nordrhein-westfälischen Landwirte. „Damit lässt sich eine zusätzliche und sichere Einkommensquelle erschließen, vor allem wenn die Anlagen mit Gülle oder Mist betrieben werden. Bisher sind in unseren ackerbaulich geprägten Landkreisen, erst wenige Biogasanlagen auf Höfen in Betrieb. Die neuen Vergütungsregelungen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes bieten interessante Anreize für kleinere Hofanlagen und für größere Anlagen mit Biogas-Einspeisung ins Erdgasnetz“, erläuterte Minister Uhlenberg.

„Auch aus Sicht des Umweltschutzes sind in diesen Kreisen die Voraussetzungen für den Betrieb von Biogasanlagen günstig, weil dort der Maisanteil an der Fruchtfolge bislang sehr niedrig liegt und die anfallenden Gärreste einen kostengünstigen Ersatz für Mineraldünger bieten. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen den Anteil der Bioenergie an unserer Energieversorgung noch deutlich steigern – dazu können unsere Ackerbau-Regionen mit Biogas einen wichtigen Beitrag leisten“, so der Minister weiter.

Die Erkenntnisse beruhen auf einer Studie, die im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums vom Fachbereich Agrarwirtschaft Soest der Fachhochschule Südwestfalen durchgeführt wurde. Insgesamt gibt es derzeit in Nordrhein-Westfalen noch relativ wenige Biogas-Anlagen im Vergleich zu Bundesländern wie Niedersachsen. Die aktuelle Zahl liegt bei rund 280. In Niedersachsen liegt diese bei ungefähr 700 Anlagen. Spitzenreiter in Nordrhein-Westfalen ist das Münsterland mit rund 120 Anlagen. Vor dem Hintergrund des gegenwärtig niedrigen Preisniveaus für viele landwirtschaftliche Produkte kann die Investition in Biogas eine lohnende Alternative sein. Gerade da das Land Nordrhein-Westfalen den Anteil der Bioenergie an der gesamten Energieversorgung in den nächsten Jahren ausbauen möchte.

Ein Problem kann laut Studie die Konkurrenz um Flächen werden. Die Autoren mahnen deshalb in ihren Schlussfolgerungen zur Vorsicht in der Bioenergiepolitik. So verweisen sie darauf, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugung mit Biogasanlagen der Rentabilität der Nahrungsmittelerzeugung deutlich überlegen ist. „Ich nehme diese Mahnungen ernst“, versichert Minister Uhlenberg. „Wir müssen sehr genau beobachten, ob die Vergütungsregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu Wettbewerbsverzerrungen und negativen Auswirkungen auf die Erzeugung von Nahrungsmitteln führen können.
Bislang gibt es dafür in Nordrhein-Westfalen keine Anzeichen.“