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Weser-Ministerkonferenz beschließt ersten Bewirtschaftungsplan

Die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind am (heutigen) Freitag in Hannover zur 3. Ministerkonferenz der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG) zusammen gekommen. Im Mittelpunkt stand die Unterzeichnung der Erklärung über den ersten Bewirtschaftungsplan für die gesamte Flussgebietseinheit der Weser. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind die Kerninstrumente der EG-Wasserrahmenrichtlinie.

„Lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser im Einzugsgebiet der Weser, das ist unser gemeinsames Ziel“, erläuterte Umweltminister Hans-Heinrich Sander als Vorsitzender der FGG Weser. „Jetzt geht es an die praktische Umsetzung. Beispielsweise müssen wir verstärkt dafür sorgen, dass die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische verbessert wird. Wichtig ist auch, dass geeignete Wege gefunden werden, um eine wirklich nachhaltige Salzlastreduzierung in Werra und Weser zu erreichen. Eine weitere Aufgabe ist es, den Eintrag von Nitrat in das Grundwasser zu vermindern.“

„Für das gemeinsame Ziel, lebendige Gewässer zu erhalten und zu schaffen, brauchen wir in den nächsten Jahren länderübergreifende Lösungen. Der Bewirtschaftungsplan ist die Grundlage für einheitliche und erfolgreiche Maßnahmen“, sagte Nordrhein-Westfalens Umweltminister Eckhard Uhlenberg. „Für Bremen stellt die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine besondere Herausforderung dar, da Gewässer zur nachhaltigen Entwicklung Raum benötigen und innerhalb der Stadt nur kaum Flächen zur Renaturierung zur Verfügung stehen“, so Reinhard Loske, Umweltsenator in Bremen. „Trotzdem ist es Bremen gelungen, bereits heute erste Teile der befestigten Weserufer zurückzubauen und dem Fluss sein natürliches Ufer zurückzugeben. Diese Anstrengungen werden wir auch in den kommenden Jahren an der Weser und in anderen bremischen Gewässern fortsetzen.“

„Bereits in den vergangenen Jahrzehnten konnte durch gemeinschaftliches Handeln der Anrainer in den Einzugsgebieten von Fulda, Werra und Weser eine maßgebliche Verbesserung vor allem der Wasserqualität erreicht werden“, betonte die Weserminister-Konferenz in ihrer Erklärung. Dabei habe der Schwerpunkt auf dem Ausbau der kommunalen und industriellen Kläranlagen gelegen. „Hierdurch wurde bereits ein hoher Standard im Gewässerschutz erreicht, so dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Wasserqualität in vielen Gebieten der Flussgebietsgemeinschaft Weser bereits heute erreicht werden.“

Zum Abschluss der Konferenz übergab Umweltminister Hans-Heinrich Sander den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Weser turnusgemäß an Nordrhein-Westfalen. Alle drei Jahre wechselt der Vorsitz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser, der Weser-Ministerkonferenz und des Weserrats.

Erklärung der Weser-Ministerkonferenz vom 4. Dezember 2009:
Wir, die für den Gewässerschutz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser zuständige Ministerin, die Minister und der Senator haben am 4. Dezember 2009 in Hannover den ersten Bewirtschaftungsplan für die gesamte Flussgebietseinheit Weser verabschiedet. Flüsse und Bäche sind das wichtigste Vernetzungssystem für Pflanzen und Tiere in unserer Kulturlandschaft. Überdies dienen sie dem Menschen in vielfältiger Weise z.B. als Schifffahrtsstraße, als Naherholungsgebiet oder auch als Bezugsquelle für Trink- und Brauchwasser. Nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens in der Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmenrichtlinie) sind die Gewässer in einer Flussgebietseinheit ganzheitlich von der Quelle bis zur Mündung, einschließlich des Grundwassers sowie der Übergangs- und Küstengewässer zu bewirtschaften. Ziel dieser Richtlinie ist es, dass perspektivisch alle Gewässer in Europa, also auch die Gewässer in der Flussgebietsgemeinschaft Weser, einen „guten Zustand“ erreichen sollen. In dem nun beschlossenen umfangreichen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm legen die Länder Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dar, wie sie sich gemeinsam den zukünftigen Bewirtschaftungsaufgaben stellen werden und welche Maßnahmen bis 2015 zur Verbesserung der Gewässer vorgesehen sind.
In den vergangenen Jahrzehnten konnte durch gemeinschaftliches Handeln der Anrainer in den Einzugsgebieten von Fulda, Werra und Weser eine maßgebliche Verbesserung vor allem der Wasserqualität erreicht werden. Dabei lag der Schwerpunkt auf dem Ausbau der kommunalen und industriellen Kläranlagen. Hierdurch wurde bereits ein hoher Standard im Gewässerschutz erreicht, so dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Wasserqualität in vielen Gebieten der Flussgebietsgemeinschaft Weser bereits heute erreicht werden.

Wir, die für den Gewässerschutz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser zuständige Ministerin, die Minister und der Senator sehen uns in unserem gemeinsamen Weg zur Verbesserung der Gewässer durch die Europäischen Anforderungen, hier vor allem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, unterstützt. In der Flussgebietsgemeinschaft Weser stehen neue Herausforderungen zur weiteren Verbesserung der Fulda, Werra und Weser insbesondere hinsichtlich der biologischen Wasserqualität an. Folgende überregionale  Handlungsfelder wurden, neben regionsspezifischen Handlungsfeldern, als bedeutend eingestuft.

  1. In den Einzugsgebieten von Fulda, Werra und Weser ist, ein erhöhter Eintrag von Nährstoffen aus der Fläche festzustellen, der in den Küstengewässern, aber auch in langsam fließenden Gewässerabschnitten zur Überdüngung führt und den Sauerstoffgehalt stark senkt. Dieser flächenhafte Eintrag erfolgt über Erosion, Zufluss über Drainage oder das Grundwasser. Das Grundwasser selbst ist unabhängig von der Belastung der Oberflächengewässer als eine der wichtigsten Trinkwasser-Bezugsquellen zu sichern und zu schützen. Darüber hinaus soll gemeinsam mit den Nutzern an den Gewässern der Eintrag von Nährstoffen nachhaltig gesenkt und so zur Verbesserung des Gewässer- und Meeresschutzes ein wesentlicher Beitrag geleistet werden.
  2. Wer von den Belastungen der Werra und Weser spricht, muss vor allem ihre langjährigen hohen Salzkonzentrationen erwähnen. Diese werden im Wesentlichen durch die Kaliindustrie hervorgerufen. Hier gilt es, gemeinsam mit allen Beteiligten, geeignete Wege zur nachhaltigen Salzlastreduzierung in Werra und Weser zu finden, die eine Fortführung der Kaliproduktion ermöglichen.
  3. Neben der Verbesserung der Wasserqualität ist vor allem die Aufwertung der Gewässerstruktur erforderlich. Hierfür sind weitere Anstrengungen zur Entwicklung der Ufer- und Sohlenbereiche sowie eine Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer notwendig.

Für diese drei überregionalen Handlungsfelder der Flussgebietseinheit Weser haben die Länder gemeinsame Maßnahmenstrategien entwickelt. Diese sind im Bewirtschaftungsplan sowie im Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft Weser zusammengestellt und erläutert

Besonderes Augenmerk ist bei der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms auf die Einbeziehung der Öffentlichkeit gelegt worden, um schon frühzeitig die Interessen und Anregungen von Betroffenen einbeziehen zu können. Hierbei hat sich in den vergangenen Jahren eine neue Art der Zusammenarbeit entwickelt, die künftig weiter intensiviert werden soll. Denn es zeigt sich, dass nur mit dem Wissen und der Akzeptanz vor Ort ein guter Gewässerschutz erfolgreich vollzogen werden kann. Deswegen sollen auch in Zukunft zahlreiche Maßnahmen für sauberes Wasser und lebendige Gewässer Hand-in-Hand mit den Betroffenen auf lokaler Ebene vorbereitet und durchgeführt werden.
Wir, die für den Gewässerschutz in der Flussgebietsgemeinschaft Weser zuständige Ministerin, die Minister und der Senator sehen die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme als gemeinsame Herausforderung wie auch als Chance an, gemeinsam und länderübergreifend für eine nachhaltige Verbesserung unserer Flüsse, Seen und das Grundwasser zu sorgen. Diesen Prozess sowie die weitere Koordinierung der Planungen zur Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wollen die Ministerin, die Minister und der Senator in der Flussgebietsgemeinschaft Weser auch in den nächsten Jahren fortführen und intensiv begleiten.

Hintergrund:
Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Weser sind von den beteiligten Ländern bis zum 22.12.2009 aufzustellen und anschließend in einem ersten Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 umzusetzen. Da bereits jetzt absehbar ist, das nicht alles, was die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert, bis 2015 erledigt werden kann, wird von den gesetzlich zugelassenen Fristverlängerungen von zweimal sechs Jahren bis zum Jahre 2027 Gebrauch gemacht werden müssen. Auch die Flussgebietsgemeinschaft Weser wird somit 2015 und 2021 erneut einen weiterentwickelten Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm vorlegen.