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„Aus der Krise lernen – Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen!“
Minister Uhlenberg und Staatssekretärin Gurr-Hirsch diskutieren mit Politikern und Praktikern in Berlin

"Zur Aufarbeitung der Finanzmarktkrise gehört auch ein verbesserter Verbraucherschutz", forderte der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg anlässlich einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde, die die Verbraucherschutzministerien Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg unter dem Motto "Aus der Krise lernen – Mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen!" heute gemeinsam in Berlin veranstaltet haben. "Im Zuge der Krisenbewältigung bietet sich die Chance, sichtbar gewordene Fehlentwicklungen und Schwächen auf den Finanzmärkten für Verbraucher wirksam zu beheben. Dieser Erwartung wollen wir in der Verbraucherschutzpolitik gerecht werden", so Minister Uhlenberg vor über 170 Vertretern aus Politik, Finanzdienstleistungsbranche, Verbraucherschutzverbänden und anderen Bereichen der Gesellschaft in der NRW-Landesvertretung.

Im Mittelpunkt der heutigen Diskussion standen die Erwartungen, Konsequenzen und Lösungsmöglichkeiten für einen verbesserten Kundenschutz im Finanzdienstleistungssektor. An dem Fachgespräch beteiligten sich die Parlamentarische Staatssek-retärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, der Präsident des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes, Michael Breuer, der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jochen Sanio, der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen, sowie der Finanzwissenschaftler Andreas Oehler ein.

Zentrale Forderungen eines heute vorgelegten gemeinsamen Positionspapiers der Verbraucherschutzministerien sind eine verbesserte Beratungsqualität der Finanzdienstleister, die Offenlegung aller Kosten und Provisionen sowie die gesetzliche Verankerung des Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der staatlichen Finanzaufsicht. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg listen in diesem Papier die wesentlichen Handlungsfelder und eine Reihe von konkreten Maßnahmen auf, die für mehr Transparenz und Fairness als Voraussetzung für einen effektiven Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen sorgen sollen. Das Positionspapier dient beiden Ministerien auch als Grundlage für kommende Gesetzgebungsverfahren zur Ausgestaltung des Verbraucherschutzes auf den Finanzmärkten.

Wirksame Maßnahmen in diesem Bereich sind dringend nötig. "Heute müssen sich alle Verbraucher mit Finanzdienstleistungen beschäftigen, nicht nur Wohlhabende. Altersvorsorge oder Riester-Rente gehen alle an. Umso wichtiger ist es, dass dieser Markt transparenter geregelt ist: Produktinformationen müssen für jedermann auch ohne Vorwissen verständlich sein. Nur wenn außerdem alle Kosten und Provisionen offen gelegt werden, können Verbraucher eine Anlageempfehlung beurteilen", betonte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch vom baden-württembergischen Verbraucherschutzministerium.

Das Positionspapier enthält auch Vorschläge zur Durchsetzung eines effektiven Verbraucherschutzes im Rahmen der Finanzaufsicht: In Zukunft muss unmissverständlich geregelt sein, dass die staatliche Aufsichtsfunktion auch eine Verbraucherschutzfunktion umfasst. Neben einer institutionellen Stärkung der Aufsicht geht es darum, das Regulierungskonzept der Aufsichtsbehörde zum Schutz der Verbraucher und Anleger weiter zu entwickeln.

Auch das Beratungsprotokoll und vor allem sein Einsatz sind zu verbessern. Erste Tests unabhängiger Verbraucherorganisationen haben gezeigt, dass einige Banken die Protokolle nutzen, um sich von allen Risiken freizustellen. "Mit der Einführung der Protokollierungspflicht hat der Gesetzgeber in erster Linie Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes verfolgt. Jetzt ist es an den Banken zu zeigen, dass ihnen Verbraucherschutz und Kundenvertrauen wirklich ein Anliegen sind", fassten Minister Uhlenberg und Staatssekretärin Gurr-Hirsch zusammen.