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Neues Verfahren bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle:
Nachweisführung jetzt elektronisch

Ab 1. April 2010 müssen Abfallerzeuger, Beförderer und Abfallent­sorger, die an der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligt sind, elektronische Nachweise führen. Die bisher verwendeten Entsor­gungsnachweise und Begleitscheine auf Papier werden ersetzt. Die Unterschrift auf den Formularen wird für Abfallentsorger durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Auch das Register (früher Nachweisbuch) ist elektronisch zu führen.

Ziel der gesetzlichen Neuerung ist es, die abfallrechtliche Nachweis­führung durch die Nutzung elektronischer Kommunikationstechnik zu vereinfachen, eine sichere Datenübermittlung sicherzustellen und die hohen Kontrollstandards für gefährliche Abfälle zu er­halten. Die Bundesländer haben mit der zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) die technischen Voraussetzungen für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) geschaffen: Über die ZKS-Abfall wer­den alle Nachweisdokumente bundesweit elektronisch entgegen­genommen und verteilt. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Internetzugang mit geeigneter Soft- und Hardware sowie die Registrierung bei der ZKS.

Viele Unternehmen der Entsorgungswirtschaft haben sich auf das elektronische Nachweisverfahren eingestellt und bieten Unterstützung beim Einstieg in das Verfahren und bei der Registrierung an. Auskunft zum elektronischen Nachweisverfahren geben die Bezirksregierungen und die kommunalen Abfallbehör­den sowie die Internetseiten der ZKS-Abfall, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und die Zentrale Stelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf.