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Minister Walter-Borjans und Minister Remmel kritisieren EU-Pläne für Zahlungsverkehr - Appell für eine bürgernahe Lösung
"Bandwurm-Kontonummern sind eine Zumutung für Bürger"

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans und Verbraucherschutzminister Johannes Remmel unterstützen die Kritik an der europaweiten Einführung von Bandwurm-Kontonummern mit 33 Zeichen. "Die geplante Umstellung ist für die Bürger eine ärgerliche Zumutung, für die ich keinerlei Notwendigkeit sehe", sagt Walter-Borjans. "Die neue Prozedur ist fehleranfällig und aufwändig für die Bankkunden", urteilt er.

Das EU-weite Sepa-Verfahren soll den nationalen Lastschrifteinzug und die Überweisung bis Ende 2012 vollständig ersetzen. Derzeit müssen deutsche Bürger die IBAN-Nummern mit 22 Ziffern und BIC-Codes mit 11 Stellen nur im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in die Bank­formulare eintragen. Im Inland genügen noch die einfache Konto­nummer und die alte Bankleitzahl. In einem Schreiben an die EU-Kommission hatte sich zuletzt auch das Bundesfinanzministerium gegen die Brüsseler Pläne gewandt und dafür plädiert, im inländischen Zahlungsverkehr das alte System beizubehalten. Dabei verweist die deutsche Seite auch auf den hohen Aufwand, der mit der Umstellung verbunden ist. Ungeachtet dessen will die EU-Kommission voraussicht­lich am 29. September 2010 einen Verordnungsvorschlag veröffent­lichen, der das neue Verfahren vorschreibt.

Walter-Borjans appellierte an die EU-Kommission, nach bürgernahen Lösungen zu suchen. "Die technische Entwicklung muss doch in allen Bereichen dahin gehen, dass sie sich dem Nutzer anpasst und nicht umgekehrt", so der Minister. "Wir müssen aufpassen, dass Europa mit seinen Alltagsregelungen nicht zum Symbol von Gängelung und Verlust vertrauter Gewohnheiten wird."

NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel schließt sich der Kritik an und fordert, den Verbraucher in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. "Wird die Einführung EU-weiter Kontonummern nicht aufgehal­ten, ist Verbrauchern ausreichend Zeit für die notwendige Umstellung zu geben. Lange Übergangsfristen sind zwingend, um Verbraucher über das neue Verfahren umfassend aufzuklären."

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-2567 oder -2325 oder an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Telefon 0211 4566-294.