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14.000 Verbraucherbeschwerden zu verbotenen Werbeanrufen registriert –
Minister Remmel kündigt Bundesratsinitiative an: „Telefonabzocke muss aufhören“

Die Verbraucherzentrale NRW hat in der Zeit von Anfang März bis Ende Juli 2010 rund 14.000 Verbraucherbeschwerden zu verbotenen Werbeanrufen registriert. Lediglich 110 Befragte hätten eingeräumt, dass sie zuvor mit einem Werbeanruf einverstanden gewesen seien. In mindestens 3.787 Fällen sei es am Telefon zu einem Vertragsabschluss gekommen; bei rund 80 Prozent handelte es sich um untergeschobene Vertragsabschlüsse.

„Telefonabzocke muss aufhören. Wir brauchen eine deutlich schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel zu den heute veröffentlichten Zahlen der Verbraucherzentrale NRW. „Ich werde noch im Herbst eine Bundesratsinitiative starten, damit das Unterschieben von Verträgen für Verbraucher ein Ende hat. Wir benötigen endlich die richtigen Mittel, um belästigende Telefonwerbung wirksam zu bekämpfen.“

Dieses Vorhaben wird unterstützt von Klaus Müller, dem Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Mit den wirkungslosen Paragrafen muss Schluss sein. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen dringend ein Gesetz, das nicht länger halbherzig, sondern konsequent gegen die zwielichtigen Werbepraktiken am Telefon schützt.“

Im Mittelpunkt der gesetzlichen Nachbesserung soll die Einführung der so genannten Bestätigungslösung stehen. Die Bestätigungslösung sieht vor, dass eine Vertragserklärung, die ein Verbraucher bei einem unerbetenen Werbeanruf abgibt, nachträglich noch einmal in Textform, das heißt per Brief, E-Mail oder SMS bestätigt werden muss. Erst auf diese Weise kann der Verbraucher eine überlegte Entscheidung treffen und ist nicht der Überrumpelung am Telefon ausgesetzt. Bisher sind Verträge die am Telefon geschlossen werden bindend, wenn sie nicht widerrufen werden.

Eine weitere Forderung sind höhere Bußgelder, von bisher maximal 50.000 Euro auf 250.000 Euro. Zudem soll die Gewerbeordnung angepasst werden, um Personen oder Unternehmen ein Gewerbe zu untersagen, wenn diese systematisch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) missachten.

Die Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen bestätigen auch die Ergebnisse der bundesweiten Erhebung der Verbraucherzentralen, die vor rund drei Wochen veröffentlicht wurden. Nach wie vor wird das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet (in mindestens 22,5 Prozent der Fälle), in den meisten Fällen (64,4 Prozent) wurde die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder an einer Lotterie angepriesen. Fast jeder vierte Verbraucher (rund 23 Prozent) sollte zudem eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen.

Weitere Informationen zum Thema „verbotene Werbeanrufe“ lesen Sie auf der Internet-Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.vz-nrw.de.