umwelt.nrw

Remmel: Bündnis für saubere Luft

Eckpunktepapier mit Handwerkskammer – Anschlussregelung für Handwerkerparkausweise

Das NRW-Umweltministerium und der Westdeutsche Handwerkskammertag haben sich auf einen weiteren Baustein bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verständigt. Nach einem Konsultationsverfahren einigten sich das Ministerium und der Handwerkskammertag auf ein Eckpunktepapier zur Luftreinhaltung. „Wir haben einen Dialogprozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Verbesserung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen stehen soll. Daran ist auch die Wirtschaft beteiligt. Ich freue mich, dass die Handwerksorganisationen in Nordrhein-Westfalen unsere Strategie zur Luftreinhaltung unterstützen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags: „Wir begrüßen die geplanten Ausnahmeregelungen und die damit verbundene Verlängerung der Handwerkerparkausweise. Die Luftreinhalteplanung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Umweltqualität und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die nordrhein-westfälischen Handwerksorganisationen unterstützen daher die Entwicklung umfassender Strategien zur Luftreinhaltung durch das Umweltministerium.“

Teil des Eckpunktepapiers ist die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Ende des Jahres auslaufenden Handwerkerparkausweise. Handwerker und Handwerkerinnen mit Parkausweis können noch bis Ende Juni kommenden Jahres mit ihren Fahrzeugen in Umweltzonen in NRW einfahren, wenn sie keine Umweltplakette haben. Danach werden neue Ausnahmeregelungen gelten. Zudem sollen mit einer speziellen Fuhrparkregelung die Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte erhöht werden. „Mit dieser Anschlussregelung schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für den Mittelstand in NRW“, sagt Remmel. „Wir arbeiten jetzt gemeinsam an dem Ziel, den Schutz der Gesundheit der Menschen zu verbessern.“

Vereinbart wurde eine Ausnahmeregelung für Fuhrparke ab 1. Juli 2011: Unternehmen mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen oder Reisebussen können für einen Teil ihrer Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn sie ihren Fuhrpark schrittweise an die Kriterien der Umweltzonen anpassen. Danach werden auf Antrag auf ein Jahr befristete Genehmigungen für einzelne Nutzfahrzeuge und Reisebusse erteilt, wenn eine bestimmte Anzahl der anderen Fahrzeuge die Kriterien zur Einfahrt in eine Umweltzone erfüllen. Zudem müssen die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2008 auf das Unternehmen zugelassen worden sein. Im ersten Jahr muss mindestens ein weiteres Fahrzeug die Kriterien der Umweltzone erfüllen, im zweiten Jahr müssen es zwei Fahrzeuge sein, im dritten Jahr drei. Die gesamte Regelung ist bis Mitte 2014 befristet.

Größere Anstrengungen im Kampf gegen Luftschadstoffe sind nach Remmels Aussagen dringend notwendig. Zum einen hat das Land im vorigen Jahr die EU-Grenzwerte bei Luftschadstoffen nicht an allen Messstationen erreicht. Zum zweiten hätten neue Studien einen besorgniserregenden Zusammenhang zwischen Sterblichkeitsrate, Wohnortnähe und Feinstaubbelastungen bestätigt. „Die Mahnungen von anerkannten Umweltmedizinern müssen wir sehr ernst nehmen“, betonte Remmel.