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Remmel: „Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität“

Landesumweltamt weist nach Atom-Störfälle in Japan Lebensmittelüberprüfungen bei Grenzkontrollstellen in Düsseldorf, Köln und Duisburg an – Derzeit keine Hinweise auf radioaktive Belastungen

Als Reaktion auf die nuklearen Störfälle in japanischen Atomkraftwerken hat nun das NRW-Umweltministerium vorsorgende Maßnahmen ergriffen, um radioaktive Belastungen bei Lebensmittel-Importen feststellen zu können.

Drei Grenzkontrollstellen (Flughäfen in Düsseldorf und Köln sowie der Hafen in Duisburg) wurden jetzt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) angewiesen, Lebensmittel, die aus Japan kommen, auf radioaktive Belastung hin zu überprüfen. „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität. Wir wollen mit den nun eingeleiteten Maßnahmen mögliche radioaktive Belastungen der Menschen in unserem Land schnellstens identifizieren und dauerhaft beseitigen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Bereits auf dem Markt befindliche Lebensmittel aus Japan sind nach derzeitigem Stand als unbelastet einzustufen, da seit der Katastrophe in Japan aus dieser Region keine Lebensmittel nach Deutschland verbracht worden sind. Importiert werden aus Japan vorrangig Fische, Algen und Seegras.

Das Umweltministerium ist in NRW für die Lebensmittelsicherheit zuständig. Darüber hinaus ist es als oberste Landesbehörde für den Vollzug des Strahlenschutzvorsorgegesetzes zuständig und führt dieses Gesetz in Bundesauftragsverwaltung durch. Ziel des Gesetzes ist es die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen. Remmel: „Wir sind für einen Ernstfall vorbereitet, wenn Messungen auf Radioaktivität in der Umwelt wie etwa in Wasser, Boden, Pflanzen sowie Lebens- und Futtermitteln erforderlich werden.“ Bisher gebe es dafür aber noch keine Anhaltspunkte, dass Radioaktivität auf dem Weg durch die Luft oder durch Importgüter nach Deutschland gekommen ist. Das Ministerium wird die Lage zusammen mit nachgeordneten Behörden weiter intensiv beobachten.