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weißer Kirchturm eines kleinen Dorfes zwischen Bäumen und Wiesen, davor Kühe
Auch die Pflege der bäuerlichen Kulturlandschaft und der
Erhalt von Dauergrünland werden in Nordrhein-Westfalen
im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen gefördert.
(Bild: Michaela David)

Großes Interesse an Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen in NRW – 30% aller NRW-Betriebe nehmen teil

Bis Ende Juni wurden von den nordrhein-westfälischen Landwirten rund 3.500 neue Anträge auf Agrarumwelt- oder Tierschutzmaßnahmen gestellt. Das Finanzvolumen dafür beträgt nahezu 50 Millionen Euro für eine fünfjährige Laufzeit. „Um unsere Landwirtschaft in den Bereichen Tier-, Umwelt- und Klimaschutz weiter zu entwickeln, spielen unsere Angebote für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen eine wichtige Rolle“, so Landwirtschaftsminister Johannes Remmel. „Und unsere Angebote finden einen regen Zuspruch, Ich freue mich, dass sich so viele Betriebe beteiligen und auch die neuen, in diesem Jahr erstmals geförderten Maßnahmen starken Zuspruch finden.“

Über 1.300 Tierhalter beantragten eine Förderung im Rahmen der neuen Tierschutzmaßnahme „Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh“. Knapp 700 Betriebe beantragten eine Förderung für die „Anlage von Blühstreifen“. 88 Antragsteller beabsichtigen, ihren Betrieb vollständig auf den ökologischen Landbau umzustellen. Für die neue Maßnahme „Erosionsschutzmaßnahme im Ackerbau“ stellten 210 Landwirte einen Antrag und knapp 500 für den „Zwischenfruchtanbau“ auf etwa 7.000 Hektar. Der gesamte Förderumfang steigt bei den Agrarumweltmaßnahmen mit den neu teilnehmenden Betrieben im Wirtschaftsjahr 2011/2012 auf voraussichtlich fast 260.000 Hektar. Insgesamt nehmen rund 14.000 Betriebe und damit fast 30 Prozent aller Betriebe in NRW an einer oder an mehreren Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen teil.

Erstmals neu angeboten wurde die Förderung von Erosionsschutzmaßnahmen im Ackerbau und als zweite Tierschutzmaßnahme, neben der bestehenden Weidehaltung von Milchvieh, die Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren auf Stroh. Hinzu kommen die schon länger existierenden Fördermaßnahmen Grünlandextensivierung, Ökologischer Landbau, Anbau einer vielfältigen Fruchtfolge, Anlage von Blühstreifen, Anlage von Uferrandstreifen, Anbau von Zwischenfrüchten in bestimmten Gebieten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Erhalt vom Aussterben bedrohter Haustierrassen sowie weitere unterschiedliche Maßnahmen zum Vertragsnaturschutz.

Die neuen Agrarumweltmaßnahmen und die erhöhte Förderung für die ökologische Landwirtschaft sind im April dieses Jahres vom NRW-Landwirtschaftsministerium beantragt worden und müssen noch von der EU genehmigt werden. Die Genehmigung wird im Herbst erwartet. Alle in diesem Jahr gestellten Anträge werden dann nach den neuen Fördersätzen bewilligt.

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