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Ursache für Dioxin-Verunreinigung in Zuckerrübenschnitzeln gefunden

Zuckerhersteller hat technische Mängel in seinem Werk in NRW behoben

Die Ursache für die Dioxin-Verunreinigung von Futtermitteln aus der Zuckerrüben-Verarbeitung, welche Ende Oktober von einem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gemeldet wurde, ist geklärt. Von dieser Belastung betroffen waren Zuckerrübenschnitzel, in denen das Unternehmen im Rahmen von Eigenkontrollen in seinem Werk im Kreis Euskirchen geringe Überschreitungen des Dioxin-Höchstwertes festgestellt hat.

Ursächlich für diese Dioxin-Belastung war eine Verschmutzung des so genannten Gaswäschers, der das bei der Zuckerherstellung eingesetzte Gas vor dessen Verwendung von Schadstoffen reinigt. Diese Verschmutzung hatte dazu geführt, dass Gas aus dem Kalkofen, welches mit Hilfe von Koks und Kalk gewonnen wird, nicht ausreichend gesäubert wurde. Die bei der Erhitzung im Kalkofen entstandenen Schadstoffe konnten so nicht ausreichend entfernt werden und gelangten in den weiteren Herstellungsprozess. Dort haben sie sich im Prozesswasser angereichert, welches bis zu diesem Zeitpunkt mehrfach genutzt worden ist. Durch diese Anreicherung im Wasserkreislauf hat die Kontamination der Zuckerrüben-Schnitzel mit Dioxin stattgefunden.

Zwischenzeitlich hat das Unternehmen die Störung des Gaswäschers erkannt und behoben. Darüber hinaus wurde der Kreislauf des Prozesswassers so umgestellt, dass es nicht mehr zu einer Anreicherung von Schadstoffen kommen kann. Der in diesem Werk erzeugte Zucker für die menschliche Ernährung war zu keinem Zeitpunkt von der Dioxin-Verunreinigung betroffen, wie Untersuchungen des Unternehmens belegen.

Die Ergebnisse von amtlichen Proben der vergangenen Woche haben bereits gezeigt, dass in Rübenschnitzeln aus der aktuellen Produktion keine Grenzwertüberschreitungen mehr festzustellen sind. Da nun auch die Ursache feststeht und die technischen Mängel behoben sind, ist das Unternehmen nicht mehr verpflichtet, tägliche Eigenkontrollen auf Dioxine durchzuführen. Seit dem Bekanntwerden der Dioxin-Funde war dem Unternehmen von behördlicher Seite aufgetragen worden, erzeugte Futtermittel partieweise auf Dioxine zu analysieren. Eine Abgabe zur Fütterung durfte erst dann erfolgen, wenn ein Ergebnis unterhalb des Höchstwertes vorlag.