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Verbraucherzentrale NRW und Minister Remmel warnen: „Bundesregierung schützt Internetnutzerinnen und Internetnutzer nicht vor Abmahnung und Abzocke“

- Über 1000 Beschwerden wegen Abmahnkosten seit Anfang des Jahres
- Weltverbrauchertag am 15. März: Unbedacht Klick gemacht

Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Internet weiterhin nur unzureichend vor hohen Abmahnkosten geschützt. Zum morgigen Weltverbrauchertag kritisieren Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und die Verbraucherzentrale NRW die Bundesregierung. „Immer mehr Internet-Nutzerinnen und -Nutzer werden Opfer von Abmahnkanzleien, die überzogene Forderungen stellen“, sagt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. „Die Bundesregierung hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern bislang nicht. Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger, mit dem Abmahnmissbrauch Schluss machen zu wollen, muss jetzt umgesetzt werden. Systematische Abmahnungen mit horrenden Forderungen können nur gestoppt werden, wenn die von den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu zahlenden Anwaltskosten drastisch reduziert werden“, so Minister Remmel. „Die Verbraucherzentralen helfen bei einschüchternder Anwaltspost. Aber besser wäre es, eine klare gesetzliche Regelung zu haben. Bereits im September 2011 habe ich in der Verbraucherschutzministerkonferenz auf den dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf hingewiesen“, so Minister Remmel. „Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen. Das gilt auch für das Internet.“

„Urheberrechtsverletzungen dürfen nicht bagatellisiert werden, aber sie müssen angemessen geahndet werden: Wer zum ersten Mal beim illegalen Herunterladen von einem Musiktitel für den privaten Gebrauch erwischt wurde, darf als Warnung nicht mehr als 100 Euro an Abmahnkosten aufgebrummt bekommen“, ergänzt Müller. Würde dieser bereits im geltenden Urheberrecht enthaltene Passus in der Praxis endlich klarer gefasst und konsequent umgesetzt, hätte der Spuk mit überzogenen Geldforderungen bald ein Ende.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung: Allein seit Anfang des Jahres verzeichnen die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW mehr als 1.000 Fälle von Betroffenen, die mit dem Vorwurf von illegalen Klicks im Internet konfrontiert wurden. Vor allem junge Leute werden massenhaft wegen des Herunterladens von Songs, Alben und Filmen in Tauschbörsen mit drastischen Schadensersatzforderungen überzogen. Die willkürlich genannten Streitwerte fangen oft erst bei 10.000 Euro an und hören bei 400.000 Euro längst nicht auf. Zur Strafe für den unbedachten Klick sollen meist eine Unterlassungserklärung unterschrieben und eine horrend hohe Vergleichssumme gezahlt werden – im Extremfall 4.800 Euro und durchschnittlich 700 Euro. In vielen Fällen sind solche Forderungen jedoch nicht nur überzogen, sondern auch ungerechtfertigt. Abkassiert werden nicht nur Ertappte, sondern auch Betroffene ohne Internetzugang oder solche, die zum fraglichen Zeitpunkt nicht online waren.

Das von Rechteinhabern favorisierte so genannte Warnhinweismodell lehnt die Verbraucherzentrale NRW aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Hierbei soll Internetanbietern die Aufgabe übertragen werden, das Nutzerverhalten zu protokollieren, zu speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnbriefe an die Kundinnen und Kunden zu schicken. Dienstleistungsunternehmen dürften nach Ansicht von NRW-Verbraucherzentralenchef Müller „jedoch keine Handlanger von Nutznießern sein, für die sie Kunden- und Kundinnendaten ausspähen“. Bei geringen Verstößen könnten Rechteinhaber schon jetzt Nutzerinnen und Nutzer selbst per Post warnen und ihnen hohe Abmahnkosten ersparen.

Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW machen am Weltverbrauchertag unter dem Motto „Unbedacht Klick gemacht" auf das Problem aufmerksam und geben Tipps zur Vorbeugung und zum Umgang mit Problemen.

Seit 1983 gibt es den Weltverbrauchertag am 15. März mit dem Ziel, auf aktuelle Verbraucherthemen aufmerksam zu machen und den Verbraucherschutz zu verbessern.

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