umwelt.nrw

Remmel: Pelztierhaltung hat in NRW keine Zukunft mehr

Verwaltungsgericht Münster weist Klagen von Nerzfarmbetreibern ab – Neuregelung der Haltungsbedingungen hat Bestand

NRW-Umweltminister Johannes Remmel lobt die bundesweit ersten Urteile zur Neuregelung der Haltungsbedingungen von Pelztieren, die das Verwaltungsgericht Münster wegen der besonderen Bedeutung der Sache in einem beschleunigten Verfahren ungewöhnlich schnell gesprochen hat: „Diese Gerichtsentscheidungen sind ein wichtiger Schritt, um tierschutzwidrige Haltungspraktiken zu beenden. Die Bürgerinnen und Bürger, vor allem diejenigen, die sich im Tierschutz engagieren, erwarten zurecht, dass die Pelztierfarmbetreiber entweder die geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben strikt einhalten oder die Pelztierzucht aufgeben.“ Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte bereits im Jahr 2000 eine Initiative gegen aus Tierschutzsicht viel zu geringen Käfigmaße gestartet.

Bereits im Jahr 2006 wurde die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung des Bundes dahingehend geändert, dass – nach fünfjähriger Übergangsfrist – ab dem 12. Dezember 2011 Pelztiere in Haltungseinrichtungen mit mindestens drei Quadratmetern Grundfläche gehalten werden müssen. Dabei muss jedem Tier eine Fläche von mindestens einem Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. Bis zum 11. Dezember 2011 war es demnach erlaubt, zum Beispiel Nerze in Käfigen mit einer Größe von jeweils 90 x 45 x 30 cm zu halten. Gegen diese neuen Vorschriften hatten zwei Nerzfarmbetreiber in den Kreisen Borken und Steinfurt geklagt, die Klage wurde am 9. März 2012 vom Verwaltungsgericht Münster abgewiesen. Zur Begründung gaben die Pelztierfarmen an, dass die neuen Vorgaben zu derart hohen finanziellen Belastungen führen würden, dass die Nerzhaltung und -zucht wirtschaftlich unrentabel würde. Dies bedeute ein faktisches Gewerbeverbot. Das Verwaltungsgericht akzeptierte diese Argumentation nicht und verwies auf die ausreichend lange Übergangsfrist, die es den Tierhaltern ermöglicht hätte, rechtzeitig die notwendigen Investitionen zur Erfüllung der geänderten Haltungsvorgaben vorzunehmen.

Ungeachtet dessen spielen die Nerzhalter auf Zeit und haben gegen die verwaltungsgerichtlichen Urteile Berufung eingelegt. Während der schwebenden Verfahren sind die Veterinärbehörden rechtlich daran gehindert, die Beendigung tierschutzwidriger Nerzhaltungen mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Minister Remmel: „Ich hoffe, dass das Oberverwaltungsgericht nun ebenfalls zügig die Entscheidungen der ersten Instanz bestätigt, damit wir Rechtssicherheit haben und das geltende Recht vor Ort durchzusetzen können. Unabhängig davon beabsichtigen wir, den Pelztierhaltern mit Hilfe von Ordnungsgeldern wirtschaftliche Vorteile abzuschöpfen, die sie aus der Verwertung von tierschutzwidrig gewonnenen Pelzen ziehen. Es kann nicht sein, dass sich eine fortwährende Missachtung des Tierschutzes finanziell auszahlt.“

Auch das Verwaltungsgericht Minden ist mit dem Thema der Pelztierhaltung befasst, nachdem Pelztierhalter auch in den Kreisen Gütersloh und Minden-Lübbecke gegen Maßnahmen der Veterinärbehörden geklagt haben. Im Laufe des Jahres sollen hier weitere Urteile gesprochen werden.

Angesichts dieser Entwicklung gibt es bereits erste Anzeichen für einen Rückzug der Pelztierfarmbetreiber: Von den noch vor fünf Jahren existierenden sieben Farmen haben bereits zwei ihren Betrieb eingestellt, in einem weiteren befinden sich zurzeit keine Tiere.