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Antragsverfahren Breitbandförderung wieder eröffnet, rund 5 Millionen Euro stehen zur Verfügung

Für die an der Breitbandförderung interessierten Dörfer und Gemeinden hat das Warten nun ein Ende: Ab sofort können die Anträge für das Förderjahr 2012 eingereicht werden. Für dieses Jahr stehen dafür rund fünf Millionen Euro zur Verfügung. „Ich freue mich, dass wir unser erfolgreiches Programm zum Ausbau der Breitbandversorgung im ländlichen Raum nun fortsetzen können“, erklärte Landwirtschaftsminister Remmel. „Ein leistungsfähiger Breitbandanschluss ist ein wesentlicher Standortfaktor- und Wettbewerbsfaktor und für die Entwicklung des ländlichen Raums von besonderer Bedeutung.“

Das Land NRW fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) den Ausbau des schnellen Internets im Ländlichen Raum. Um die Fördermittel im Jahr 2012 noch zielgerichteter einsetzen zu können, werden die Förderanträge landesweit anhand eines objektiven Kriterienkatalogs hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit bewertet. Besonders gut bewertete Anträge werden prioritär bewilligt.

Die Nachfrage nach der Breitbandförderung war im vergangenen Jahr so stark, dass trotz mehrmaliger Aufstockungen der Fördermittel im Oktober 2011 alle verfügbaren Fördergelder abgerufen waren und keine weiteren Anträge mehr angenommen werden konnten. Insgesamt konnten im Jahr 2011 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über sieben Millionen Euro bewilligt werden.

Auch für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wurde der im Oktober 2011 verfügte Antragsstopp aufgehoben. Die Landwirtinnen und Landwirte können nunmehr wieder Fördergelder für betriebsnotwendige Investitionen in Erweiterungsbauen- bzw. Rationalisierungsmaßnahmen beantragen. Investitionen im Bereich der Milchviehhaltung, sowie in besonders tiergerechte Haltungsverfahren und zum Schutz der Umwelt erhalten auch in diesem Jahr eine hohe Förderpriorität. Zudem werden Investitionen in Hagelschutznetze und in die Verarbeitung von Obst, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen neu in das Bewertungssystem aufgenommen und können somit auch mit einer Förderung unterstützt werden.

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