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Ministerium legt Untersuchung zu Schadstoffen in Tätowierfarben vor

Ergebnisse belegen hohe Schadstoffbelastung – Schwermetalle in 14 von 20 Proben festgestellt

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium fordert zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher strengere Anforderungen bei Tätowiermitteln. „Die rechtlichen Anforderungen an Tätowiermittel müssen verschärft werden. Ich habe daher Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner aufgefordert, hier endlich tätig zu werden“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Hintergrund der Forderung von Minister Remmel ist eine neue Schwerpunkt-Untersuchung des NRW-Verbraucherschutzministeriums über Schadstoffe in Tätowierfarben.

Das Verbraucherschutzministerium hat auf Tätowiermessen zahlreiche Tätowierfarben (insgesamt 20 Proben) auf Konservierungsmittel, Schwermetalle, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), aromatische Amine sowie auf mikrobiologische Verunreinigungen untersuchen lassen. Die Ergebnisse belegen eine hohe Belastung: Bei mehreren Proben konnten Schwermetalle (insgesamt 14 Proben) nachgewiesen werden. Besonders problematisch ist dabei der Fund von Nickel (12 Proben wiesen Nickel-Werte über 1 mg/kg auf, davon enthielten 6 Proben über 10 mg/kg und eine Probe 97 mg/kg Nickel). Nickel zählt zu den Kontaktallergenen mit den höchsten Sensibilisierungsraten in der Bevölkerung. Aber auch andere problematische Inhaltsstoffe, wie aromatische Amine oder krebserzeugende Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), waren nachweisbar.

Wegen fehlender rechtsverbindlicher Regelungen haben die Überwachungsbehörden derzeit keine Möglichkeit, das Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse zu unterbinden.

Die Proben enthielten zum Teil auch Stoffe, die für andere Einsatzgebiete hergestellt werden, wie etwa für die Automobilindustrie. Derartige Farben und Lacke, werden zunehmend aufgrund ihrer Farbbeständigkeit und Leuchtkraft auch bei Tätowierungen eingesetzt. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, welche Risiken sich hinter den einzelnen Stoffen bei der Anwendung unter die Haut ergeben können. Denn sie sind nicht für die Anwendung unter die Haut untersucht oder bewertet worden. Verbraucherbeschwerden in diesem Zusammenhang nehmen jedoch zu. Immer wieder werden auf den Tätowiermitteln auch eklatante Kennzeichnungsmängel festgestellt, kritisierte das Ministerium.