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EU-Agrarreform: Landesminister legen Konzept vor

Deutschland muss EU-Agrarreform für Neuausrichtung der Landwirtschaft nutzen

Agrarministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) und ihre Kollegen Alexander Bonde (Baden-Württemberg), Robert Habeck (Schleswig-Holstein), Christian Meyer (Niedersachsen) und Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) haben ein Konzept vorgelegt, wie die EU-Agrarreform in Deutschland umgesetzt werden sollte. Ziel ist es, eine starke, zukunftsfähige, nachhaltige Landwirtschaft zu entwickeln, die im Einklang mit Natur und Tierwohl wirtschaften und so den gewachsenen gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werden kann. Die Art und Weise, wie wir unsere Lebensmittel produzieren, ist zu einer zentralen gesellschaftlichen Debatte geworden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft. Mit der Reform der Europäischen Agrarpolitik (GAP) ist dafür der Anfang gemacht worden. Doch ist eine ehrgeizige nationale Umsetzung der europäischen Agrarreform notwendig.

Die Bundesregierung habe ein Konzept vorgelegt, das die Fördermöglichkeiten für eine bäuerliche Landwirtschaft mit gutem Tierschutz und Umweltstandards und für die ländlichen Räume in Deutschland bei weitem nicht ausschöpfe. In Berlin stellten die fünf Landesministerien heute ihr 10-Punkte-Konzept zur Umsetzung der Agrarreform vor. Sie kündigten an, den Vorschlag in die Agrarministerkonferenz Ende August einzubringen. Im Gegensatz zur Konzeption der schwarz-gelben Bundesregierung und Bundesministerin Ilse Aigner, die den Status quo verteidigt, wollen die grünen Agrarminister eine wirkliche Reform und die nach dem EU-Kompromissvorschlag möglichen Spielräume für Bauern, Verbraucher und ländliche Räume zu nutzen.

1. Die Europäische Union ermuntert die Mitgliedstaaten, 15 Prozent der Direktzahlungsmittel (1. Säule) zur Stärkung der 2. Säule zu nutzen, von der diejenigen Landwirte profitieren, die mehr für Klimaschutz, Agrarumwelt und Tierwohl tun. Aus Sicht der grünen Minister muss Deutschland diese Möglichkeit unbedingt nutzen.

2. Der EU-Kompromiss bietet den Mitgliedstaaten die Chance, die Direktzahlungen gerechter einzusetzen. In Deutschland erhalten derzeit 20 Prozent der Betriebe 80 Prozent der Mittel. Um die Agrargelder zukünftig sozialgerechter zu verteilen, unterstützen die Minister die von der Europäischen Union eröffnete Option einer zusätzlichen Prämie für die ersten Hektare aller Betriebe. Hierfür können laut EU-Vorgabe bis zu 30 Prozent der nationalen Direktzahlungen eingesetzt werden. Durch einen Aufschlag auf die ersten Hektare würden in Deutschland 90 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe profitieren und damit gezielt mittelständische bäuerliche Betriebe unterstützt. Auch diese Option ergreift die Bundesregierung unzureichend und vergibt somit die Chance, Betriebe und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten.

3. Eine weitere zentrale Forderung der fünf Landesminister ist die flächendeckende und einzelbetriebliche Einführung des Greenings, also der Umweltauflagen bei Direktzahlungen an die Landwirte. Dies ist Kern der Neuausrichtung in der EU-Agrarpolitik. Die Agrarminister wollen verhindern, dass mit der nationalen Umsetzung ein Greenwashing erfolgt. Bei der Anerkennung der Ökologischen Vorrangflächen und äquivalenten Agrarumweltmaßnahmen müssen daher Standards wie der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingehalten werden.

4. Ein wichtiger Teil des Länderkonzeptes ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Basisprämie. Die Direktzahlungen differieren stark zwischen den Bundesländern. Sie basieren auf historischen Grundlagen, die heute ihre Berechtigung verloren haben. Diese Ungleichbehandlung soll nach dem Konzept der Landesminister schrittweise, konsequent bis 2019 abgebaut werden. Im ersten Schritt soll der Greening-Teil (30 Prozent der Direktzahlungen) zur bundeseinheitlichen 'Umweltleistungsprämie' werden. In der neuen Förderperiode müssen auch die ELER-Mittel gerechter auf die Bundesländer verteilt werden als bisher. Die Grünen Landesminister fordern, dass jedes Bundesland ELER-Mittel von mindestens 50 Euro je Hektar landwirtschaftliche Fläche erhält.

5. Bei den Marktmaßnahmen fordern die Minister, die vorgesehenen Kriseninstru-mente bei Marktstörungen und die Maßnahmen zur Unterstützung der Erzeuger, insbesondere im Milchsektor, einzubeziehen. Überschusserzeugung soll entgegengewirkt werden - zum Beispiel beim Wein durch die größtmögliche Begrenzung der Pflanzrechteausweitung.