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NRW-Umweltministerium weist Vorwürfe des Tiroler Holzunternehmens Klausner zurück

Land hat Auflagen des Gerichts voll erfüllt – Klausner hingegen hat keinen Einigungswillen bei Vergleichsgesprächen gezeigt

Mit großem Erstaunen hat das nordrhein-westfälische Umweltministerium die Vorwürfe des österreichischen Holzunternehmens Klausner gegenüber dem Land zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der außergerichtlich geführten Vergleichsgespräche waren die Parteien überein gekommen, die Öffentlichkeit nicht über den Stand der Verhandlungen zu informieren. Als Reaktion auf den Bruch der mündlichen Verschwiegenheitsvereinbarung durch das Tiroler Unternehmen hat das Umweltministerium am gestrigen Mittwoch den Umweltausschuss des Landtags über den Stand des Rechtsstreites zwischen dem Unternehmen und dem Land informiert.

„Mit der Pressemitteilung von Klausner und seiner aggressiven Medienpolitik setzt das Unternehmen seine unkooperative Verhaltensweise aus den Vergleichsgesprächen weiter fort. Das kann ich nur bedauern. Denn auch ansonsten hat sich Klausner in keinster Weise bemüht, auch nur einen sachdienlichen Beitrag zur außergerichtlichen Beilegung des Streits zu liefern“, sagte der Staatssekretär im Umweltministerium, Peter Knitsch. „Bis heute hat das Unternehmen etwa immer noch nicht darlegen können, welcher konkrete Schaden Klausner entstanden sein soll.“

Hintergrund sind Rechtsstreitigkeiten zwischen der Klausner-Gruppe und dem Land über einen Rahmenkaufvertrag aus dem Jahr 2007. Damals hatte die Vorgängerregierung aus CDU und FDP nach dem Orkan Kyrill die damals schon umstrittenen Vereinbarungen („Uhlenberg-Verträge“) mit der Klausner-Gruppe und anderen Unternehmen abgeschlossen. Entgegen dem fachlichen Rat des Landesbetriebs Wald und Holz NRW wurden vom damaligen Umweltministerium unter der Leitung des Ministers Eckhard Uhlenberg (CDU) sehr langfristige Rahmenkaufverträge über große Fichtenstammholzmengen vereinbart. In der Folgezeit kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Land und Klausner, woraufhin das Land im Jahre 2009 den Rücktritt vom Rahmenkaufvertrag erklärte. Auf eine Klage der Klausner-Gruppe hat das Oberlandesgericht (OLG) Münster Ende 2012 jedoch festgestellt, dass die Verträge mit der Firma Klausner weiter gelten (Feststellungsklage). Daraufhin hat Klausner das Land auf Schadenersatz in Höhe von 56 Millionen Euro für die Schließung des Sägewerks in Adelebsen und im Jahre 2009 nicht geliefertes Holz verklagt (Leistungsklage). Außerdem beansprucht Klausner die Nachlieferung von Fichtenstammholz aus den Jahren 2010 bis Februar 2013.

Die jetzige Landesregierung sieht in diesen „Uhlenberg-Verträgen“ eine nicht notifizierte und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe, die zur Nichtigkeit des Vertrages und zum Verbot der Vertragsdurchführung führt. Sie hat deshalb die EU-Kommission entsprechend involviert. Die Relevanz der hier bestehenden Problematik wird durch eine aktuelle Maßnahme der Kommission gegenüber dem Land Brandenburg verdeutlicht. Die Kommission hat das Land Brandenburg erst vor wenigen Tagen verpflichtet, eine im Zusammenhang mit einem Holzrahmenkaufvertrag gewährte Beihilfe zurückzunehmen.

Zudem vertritt das Land die Auffassung, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche schon mangels Vorliegen eines Schadens nicht bestehen und dass aus dem Vertrag folgende Lieferpflichten für den abgelaufenen Zeitraum nicht mehr bestehen. Dabei geht das Land davon aus, dass die im Vertrag formulierten Lieferpflichten erheblich geringer sind als von der Klausner-Gruppe behauptet.

Um seine Klage zu befördern, hat die Klausner-Gruppe im April 2013 beim Landgericht Münster den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Land beantragt. Dadurch wollte sie dem Land untersagen, Konkurrenten von Klausner, in erster Linie einheimische Sägewerke, weiter zu beliefern. Das Land war nicht bereit, sich diesem Ansinnen zu beugen. Es verwies bereits in diesem Verfahren auf die bestehende Beihilfeproblematik. In einem Güte- und Verhandlungstermin im Mai 2013 hatten sich die Vertreter des Landes und der Firma Klausner daher, auch im Hinblick auf das Beihilfeverfahren, auf einen Vergleich geeinigt, der dem Land die Weiterbelieferung von anderen Unternehmen ausdrücklich gestattete. In dem Vergleich wurden folgende Kernpunkte festgehalten:

  1. Das Land verpflichtet sich 195.000 Festmeter Fichtenstammholz aus der Ernte 2013 des Staatswaldes zur Lieferung an Klausner für sechs Monate zu reservieren.
  2. Das Land ist weiterhin berechtigt, Fichtenstammholz aus dem Staatswald an Dritte zu liefern.
  3. Wegen des „Reservierungszeitraums“ können keine neuen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das Land hat diesen Vergleich befolgt. Die Vergleichsfrist endete sechs Monate nach Abschluss am 04. November 2013. Aus Sicht des Landes ist damit die Reservierungspflicht beendet und die Holzrückstellungen fallen an das Land zurück. Weitere Konsequenzen hat der Ablauf der Frist nicht.

In den letzten sechs Monaten hat das Land darüber hinaus mit der Gegenseite auf Vorschlag des Gerichts außergerichtliche Vergleichsgespräche in der Hauptsache geführt. Ein Gespräch am 14. September 2013 endete ohne greifbare Ergebnisse. Hierbei warf Klausner dem Land Verzögerungstaktik vor. Das Land wies diese Vorwürfe zurück und machte deutlich, dass es sich nur vergleichen könne, wenn die Gegenseite ihre vermeintlich erlittenen Schäden so substantiiert und differenziert vorträgt, dass eine Schadensberechnung durch unabhängige Dritte nachvollzogen werden kann. Staatssekretär Knitsch: „Klausner ist hier in der Bringschuld und hat bis heute die notwendigen Unterlagen nicht beigesteuert. Damit sabotiert das Unternehmen die weiteren Vergleichsverhandlungen.“

Klausner hat dem Land darüber hinaus vorgeworfen, es würde ihm grundsätzlich den Zugang zu Holz verweigern. Auch diese Behauptung ist unzutreffend. Der zuständige Landesbetrieb hatte der Klausner-Gruppe mehrfach Holzlieferungen auf Basis der aktuellen Marktkonditionen angeboten. Auch gegenwärtig wurde der Klausner-Gruppe ein entsprechendes Angebot unterbreitet, unter Berücksichtigung der beihilfe- und kartellrechtlichen Vorgaben. Die Klausner-Gruppe hat Anfang dieser Woche mitgeteilt, dass sie den vorgelegten, aktuellen Vertrag nicht akzeptieren kann und Änderungsvorschläge unterbreiten möchte.